- Rückenwind für vzbv-Klage: Richter erteilen erste Hinweise, die die Position des vzbv stützen.
- Fortsetzung des Verfahrens im Juni 2023: Gericht wartet Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ab.
- 2.848 teilnehmende Verbraucher:innen: Seit heute keine Anmeldung zur Klage mehr möglich.
Die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz geht weiter. Während der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart haben die beteiligten Parteien intensiv über Einzelaspekte der Klage diskutiert. Bevor das Verfahren weitergeht, warten die Richter anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) ab.
„Der vzbv begrüßt die ersten verbraucherfreundlichen Signale der Richter während der heutigen Verhandlung“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Auch die Vertagung der Verhandlung ist aus Sicht des vzbv sinnvoll. Die bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte die Rechtslage für Verbraucher:innen weiter verbessern.“
In einigen Punkten hat sich das OLG Stuttgart heute verbraucherfreundlich positioniert. Die amtlichen Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes eignen sich demnach als Grundlage für die Klage des vzbv. Die Richter erkennen außerdem bei den Euro-6-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec (4Matic) und GLK 250 BlueTec (4Matic) Anhaltspunkte für den vorsätzlichen Einbau illegaler Abschalteinrichtungen. Zur weiteren Aufklärung fordert das Gericht, dass Mercedes-Benz die an der Motorentwicklung beteiligten Personen namentlich benennt. Der Autobauer wollte sich dazu weiterhin nicht äußern.
Bei den Euro-5-Motoren in den Fahrzeugmodellen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic sieht das Gericht noch keine hinreichenden Anhaltspunkte, die auf einen Vorsatz schließen lassen. Für diese Fälle sind die anstehenden Entscheidungen des EuGH und des BGH besonders wichtig, da durch deren Urteile die Voraussetzungen für Schadensersatz gesenkt werden könnten. Weitere offene Fragen dazu werden daher im Verlauf des Prozesses geklärt. Die Entscheidung des EuGH wird in drei bis sechs Monaten erwartet. Der nächste Verhandlungstermin am OLG Stuttgart findet am 13. Juni 2023 statt.
Bis zum Start der Verhandlung hatten sich 2.848 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen. Die Verjährung bleibt für angemeldete Verbraucher:innen weiterhin gehemmt. Eine Anmeldung zur Klage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Der vzbv informiert über weitere Entwicklungen mit einem News-Alert und auf www.musterfeststellungsklagen.de/mercedes-benz.
Update vom 02. April 2024: Am 28.03.2024 hat das OLG Stuttgart zugunsten der Verbraucher:innen entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.