Neue, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos sollen verstärkt Einzug in private Haushalte halten. Durch eine sinnvolle Steuerung dieser Einrichtungen wäre eine gleichmäßigere Verteilung des Stromverbrauchs über den Tag hinweg möglich. Die BNetzA will mit einer Novellierung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz die Festlegung der Eingriffsrechte der Netzbetreiber und begleitender Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik zur bestmöglichen Integration der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen neu regeln und hat dazu ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt.
Der vzbv begrüßt, dass die Vorschläge der BNetzA in dem Eckpunktepapier deutlich einfacher und damit auch umsetzbarer erscheinen als der vorangegangene Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz in 2020. Dennoch sieht der vzbv Nachbesserungsbedarf in einer Reihe von Punkten.
Der vzbv fordert unter anderem, dass
- die geplante kurative direkte Steuerung der Verbrauchsgeräte durch ein präventives Instrument, insbesondere durch zeitvariable Netzentgelte, ergänzt wird,
- die geplante Abregelung der Leistung der steuerbaren Verbrauchsgeräte zeitlich begrenzt wird,
- Netzbetreiber bei Anwendung der statischen Steuerung unverzüglich den Umstieg auf das dynamische Steuern planen und dieses in maximal zwei Jahren ab dem erstmaligen Einsatz der statischen Steuerung umsetzen müssen.
In der Umfrage gaben 50 Prozent der Verbraucher:innen an, dass variable Stromtarife für Sie grundsätzlich in Frage kämen. Für 45 Prozent der Befragten ist bei variablen Stromtarifen die Kostenersparnis sehr wichtig, 44 Prozent bewerten eine bessere Auslastung der Stromnetze und 39 Prozent die CO2-Reduktion als ein sehr wichtiges Ziel.