Mit dem im Mai in Kraft getretenen Solarpaket I ist die Nutzung von Steckersolargeräten für Verbraucher:innen nun einfacher. Weiterhin wird an einer Produktnorm für Steckersolargeräte gearbeitet: Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) hat einen zweiten Entwurf zur Konsultation gestellt. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sollte die erlaubte Leistung an die Regelungen des Solarpakets I angepasst werden.
Die Installation und der Betrieb von Steckersolargeräten sollten so einfach wie möglich sein. Gleichzeitig sollten die Geräte bestimmte Sicherheitsstandards einhalten. Diese Standards können in einer Produktnorm vorgegeben werden. Der vzbv begrüßt die vorgesehenen Änderungen bei den Anschlussregeln grundsätzlich.
„Die vorgesehene Erlaubnis, Steckersolargeräte an eine klassische Haushaltssteckdose anzuschließen, würde Verbraucher:innen eine einfache und kostengünstige Nutzung der Geräte ermöglichen,“ sagt Henning Herbst, Referent für Strommarkt und Erneuerbare Energien beim vzbv. „Die erlaubte Modulleistung sollte an die gesetzlichen Regelungen des Solarpakets I angepasst werden. Das schafft für Verbraucher:innen Klarheit durch einheitliche Regelungen.“
- die maximal zulässige installierte Leistung für Steckersolargeräte auf zwei Kilowatt anzuheben,
- die im zweiten Entwurf vorgesehene Zulassung des Schuko-Haushaltssteckers beizubehalten.