Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einer Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) den Entwurf der EU-Kommission grundsätzlich als positiv gewertet. Es fehlt aus Sicht des vzbv jedoch eine stärkere Differenzierung zwischen Interaktionsplattformen - beispielsweise sozialen Netzwerken - und Transaktionsplattformen, wozu etwa Online-Marktplätze gehören.
Damit einher gehen bisher wenig differenzierte Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen. Hier fordert der vzbv Nachbesserungen, eine one-size-fits-all Lösung ist aus Verbrauchersicht nicht zielführend.
Neben der Stellungnahme veröffentlicht der vzbv ein umfassendes Gutachten von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider und Prof. Dr. Franz Hofmann zur Verantwortung von Online-Plattformen sowie ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Andreas Hesse zu Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2020 ihren Entwurf einer Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Acts - DSA) vorgestellt. Der DSA soll die 20 Jahre alten Regeln aus der E-Commerce-Richtlinie an die heutigen Gegebenheiten anpassen.
Die Stellungnahme und die Gutachten finden Sie im Download-Bereich.