Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf für die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) eine deutliche Abschwächung. Nach Auffassung des vzbv müssen insbesondere die noch im Referentenentwurf enthaltenen Verbesserungen der Verfahrensrechte für Nutzerinnen und Nutzern wieder in das Gesetz aufgenommen werden.
Die Verfahrensvorschriften bei der Meldung bzw. Abhilfe von Nutzerbeschwerden sind zentraler Bestandteil des Änderungspakets. In diesem Zusammenhang fordert der vzbv:
- Dem von einer Beschwerde betroffenen Nutzer sollte das Recht zur Stellungnahme eingeräumt werden, bevor der Inhalt heruntergenommen wird. So wie es bereits in § 10b Abs. 1 Nr. 3 TMG des Referentenentwurfs vorgesehen war.
- Ebenso sollten Plattformen verpflichtet werden, irrtümliche oder pflichtwidrige Sperrungen wieder rückgängig zu machen und den Inhalt entsprechend wieder bereitzustellen. Dies war in § 10b Abs. 1 Nr. 6 TMG des Referentenentwurfs bereits so vorgesehen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.
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