Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angewendet. Allerdings verzögern sich aktuell die Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung, die die DSGVO ergänzen und die die bisherige ePrivacy-Richtlinie ersetzen sollen. Daraus ergibt sich dringender Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, in welchem Verhältnis das deutsche Telemediengesetz (TMG) – und hier insbesondere die „Cookie-Regelungen“ des § 15 Absatz 3 TMG – zur DSGVO und zur ePrivacy-Richtlinie stehen und welche Bestimmungen in der Übergangszeit anzuwenden sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt daher die Positionsbestimmung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Anwendbarkeit des TMG. Allerdings sieht der vzbv an einigen Stellen weiteren Klärungsbedarf und hat daher zu diesen wichtigen Fragen Stellung bezogen.