Die CDU hat ein Kompromisspapier zur umstrittenen Urheberrechtsreform vorgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge, wie verpflichtende Uploadfilter nach Auffassung der Union noch zu verhindern seien. Kernpunkte sind Pauschallizenzen und im Gegenzug die gesetzliche Erlaubnis, „User generated Content“ hochzuladen. Damit bestünde, so das Papier, keine individuelle Überprüfungspflicht vor dem Upload und keine Notwendigkeit zu filtern. Die Vorschläge sollen jedoch erst bei der nationalen Umsetzung eingearbeitet werden. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
„Der CDU-Kompromiss legt den Finger zu Recht in die Wunde. Uploadfilter müssen verhindert werden. Das vorgeschlagenen Modell der Pauschallizenz ist zwar der richtige Ansatz. Was hier Heilung verspricht, wirkt jedoch leider eher wie ein Beruhigungsmittel. Denn die Pauschallizenz soll nicht jetzt über die Richtlinie eingeführt werden, wo sie eigentlich längst hingehört hätte, sondern erst bei der nationalen Umsetzung.
Leider ist es aber unsicher, ob der CDU-Kompromiss verbindlich und eine so freie Umsetzung des umstrittenen Artikel 13 später überhaupt richtlinienkonform möglich ist. In jedem Fall würde dies zu einem europäischen Flickenteppich führen. Deswegen fordert der vzbv weiterhin: Wer national A sagt, muss europäisch B sagen und in einer Woche gegen Artikel 13 stimmen.“
Hintergrund: Am 26. März 2019 findet im Europäischen Parlament die entscheidende Abstimmung zur Reform des Urheberrechts statt. Am kommenden Samstag, den 23. März 2019, sind europaweite Demonstrationen gegen wichtige Teile der Reform geplant, wie Artikel 13 (Uploadfilter) und Artikel 11 (Leistungsschutzrecht für Presseverleger).