Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie im Kreislaufwirtschaftsgesetz greifen laut einem Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu kurz: Wichtige Bereiche würden nicht direkt geregelt, sondern die Entscheidung auf später zu verabschiedende Rechtsverordnungen vertagt.
Aus Sicht des vzbv sollte die Umsetzung der Richtlinie folgenden Grundsätzen folgen und entsprechende Maßnahmen beinhalten:
- Vermeiden statt ersetzen: Verbote sind sinnvoll, sie dürfen aber nicht zum Ausweichen in ebenso wenig nachhaltige Verhaltensweisen führen.
- Information und Aufklärung statt vollendeter Tatsachen: Verbraucher benötigen neutrale Informationen zu Handlungs- und Nutzungsalternativen von Produkten.
- Eindeutige Kennzeichnung statt fehlleitender Logos: Verbraucher benötigen eindeutige Kennzeichnungen, um falsch eingeübtes Verhalten wieder zu korrigieren.
- Mehrweg statt Einweg: Bundesweite, regionale und lokale Mehrwegsysteme bieten eine Lösung gegen den anwachsenden Verpackungsmüllberg.
Das komplette Positionspapier finden Sie im Download-Bereich.