Die BNetzA plant, den Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von Elektrizitäts- und Gasnetzbetreibern ab dem Jahr 2024 zu erhöhen. Der vzbv lehnt in seiner Stellungnahme die Erhöhung ab, da die Netzbetreiber in der Vergangenheit hohe Renditen eingefahren haben und durch die Erhöhung hohe zusätzliche Kosten für die Netznutzer:innen entstehen.
Die von der BNetzA festgelegten Eigenkapitalzinssätze haben einen direkten Einfluss auf den Kapitalkostenaufschlag, mit dem die Netzbetreiber beantragen können, dass neue Investitionen in ihre Erlösobergrenze aufgenommen werden. Eine Änderung des Eigenkapitalzinssatzes wirkt sich somit auf die Höhe der von den Netznutzer:innen zu zahlenden Netzentgelte aus.
Der vzbv fordert daher,
- die geplante Anhebung des Eigenkapitalzinssatzes nicht vorzunehmen,
- hilfsweise die geplante Anhebung des Eigenkapitalzinssatzes nicht für Gasnetzbetreiber vorzunehmen,
- Hemmnisse, die den Netzausbau behindern, zu reduzieren.
Anmerkung: Das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf vom 30. August 2023 zur Methode der Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur hat keinen Einfluss auf die Forderung des vzbv den Eigenkapitalzinssatz nicht anzuheben.