Nach Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher:innen die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Der vzbv hat daher eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht. Dazu ein Statement von Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin im vzbv:

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„Wer die Lidl-Plus-App nutzt, erhält exklusive App-Rabatte. Aber: Diese Rabatte gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten. Nach unserer Rechtsauffassung weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher:innen die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Darum haben wir eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht.
Da Lidl die Daten der Nutzer:innen nach ihren Datenschutzhinweisen nicht ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verarbeitet, müsste Lidl sich an die vorvertraglichen Informationspflichten halten. Das bedeutet: Lidl muss Verbraucher:innen über den Preis informieren, den sie für die Rabatte zahlen. In diesem Fall zahlen sie mit ihren persönlichen Nutzerdaten. Es handelt sich hierbei um ein Pilotverfahren. Denn bislang ist die Frage der Informationspflichten bei Verträgen im Zusammenhang mit digitalen Bonusprogrammen, die Daten von Verbraucher:innen als Gegenleistung vorsehen, noch nicht ausreichend geklärt.“