Datum: 05.02.2025

vzbv fordert mehr Sorgfaltspflichten für Online-Marktplätze

Gutachten zeigt Handlungsspielraum für Sorgfaltspflichten außerhalb des Digital Services Acts

  • Pläne der Europäischen Kommission reichen aus vzbv-Sicht nicht, um Verbraucher:innen beim Online-Shopping umfassend zu schützen
  • Produkte, die nicht den EU-Regeln entsprechen, sollten auf Online-Marktplätzen auch nicht zum Kauf angeboten werden
  • EU-Kommission sollte im zukünftigen Digital Fairness Act (DFA) Haftung für Marktplatzbetreiber einführen
Frau sitzt auf Sofa und hat ein Paket vor sich stehen; sie blickt ärgerlich auf ihr Handy, das sie in der Hand hält

Quelle: fizkes - 123rf

Verbraucher:innen kaufen gerne und viel über Online-Marktplätze wie Amazon, Temu und Co. Dabei kommen seit Jahren zu viele Produkte in die EU, die nicht den hiesigen Regeln entsprechen und sogar gefährlich sind. In einer am 05.02.2025 veröffentlichten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission auf, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) werden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Verbraucher:innen beim Online-Shopping umfassend zu schützen.

„Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan. Richtig ist, bestehende Strukturen zu stärken und geltende Regeln konsequent durchzusetzen. Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden. Bisher werden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen. Das muss sich ändern. Unsichere Produkte sollten Verbraucher:innen auf den Plattformen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Dafür brauchen wir strengere Sorgfaltspflichten“, sagt Stefanie Grunert, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv. 

Gutachten zeigt Handlungsspielraum außerhalb des DSA

Die Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen müssen, dass die Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. Wird das nicht umgesetzt, sollten sie die Verantwortung übernehmen und bei Schäden haften. 

Zudem sollte die Europäische Kommission regeln, dass Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auch haften, wenn Händler auf ihrer Plattform Verbraucherrechte missachten.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv zeigt, dass erweiterte Sorgfaltspflichten rechtlich möglich sind, ohne den Digital Services Act (DSA) anzupassen. Die Europäische Kommission sollte dafür den geplanten Digital Fairness Act (DFA) nutzen. 

Am 28. Januar hatte auch die Bundesregierung einen Aktionsplan eCommerce verabschiedet.
 

Sorgfaltspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

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Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv | Februar 2025

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