- Raten von Verbraucherdarlehensverträgen mussten von April bis Juni 2020 gestundet werden, wenn Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten gerieten.
- Untersuchte Vereinbarungen zwischen Kreditnehmern und Banken waren zum Nachteil der Verbraucher.
- Die Finanzaufsicht muss den Umgang der Banken mit dem Moratorium überprüfen und Kreditnehmern zu ihrem Recht verhelfen.
Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen Verbrauchermeldungen vor, die belegen, dass Geldinstitute das gesetzlich festgelegte Kreditmoratorium nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt haben. Nun ist es an den Banken, gesetzeswidrig eingeforderte Zinsen an die Verbraucher zurückzuerstatten und auf weitere unrechtmäßige Forderungen zu verzichten.
Um Verbraucher mit Krediten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren, beschloss der Bundestag im März 2020 ein Kreditmoratorium. Auf dieser Grundlage konnten Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen. Wie die Geldinstitute dieses Gesetz umgesetzt haben, hat der vzbv untersucht. Betroffene Verbraucher konnten sich dabei direkt an den Verband wenden. Mit Blick auf die gemeldeten Fälle bewertet Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt des vzbv, das Vorgehen der Banken: „Die Bundesregierung hat sich mit dem Kreditmoratorium in der akuten Corona-Notlage vor verletzliche Verbraucher gestellt. Nun bestätigt sich: Kreditinstitute haben sich teilweise unsolidarisch verhalten und von Verbrauchern in Not mehr Geld verlangt als ihnen zusteht.“
Stundung der Kredite bedeutete Mehrkosten für die Verbraucher
In den gemeldeten Fällen konnten die Experten der Marktbeobachtung des vzbv unterschiedliche Szenarien erkennen, die Mehrkosten für die Verbraucher bedeuteten. Im ersten Szenario kamen die Banken dem Stundungsbegehren der Verbraucher nach, forderten jedoch weiterhin die Zinsen. In der Folge stiegen die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher. In einer anderen Variante mussten Verbraucher individuelle Vereinbarungen mit ihren Banken treffen, die gegenüber ihrem rechtlichen Stundungsanspruch nachteilig für sie waren. Die Kreditnehmer mussten beispielsweise im Ergebnis höhere Raten bezahlen oder ihnen wurde die Stundung nur gewährt, wenn sie den Kredit aufstockten. Andere Verbraucher sollten auf Anraten der Bank zur Überbrückung ihren Dispokreditrahmen erhöhen. Außerdem berichteten Verbraucher auch von Gebühren für die reine Änderung der Ratenpläne von 15 bis 90 Euro. Seit Juli 2020 können sich Verbraucher nicht mehr auf das gesetzliche Moratorium berufen, um Kredite zu stunden.
Finanzaufsicht muss die Umsetzung des Kreditmoratoriums prüfen
Der Gesetzgeber wollte Mehrkosten für die Verbraucher vermeiden. Daher betont er in der Gesetzesbegründung, dass den Verbrauchern keine Verzugszinsen, Entgelte oder Schadenersatzansprüche zu Lasten der Verbraucher entstehen sollten. Die dem vzbv vorliegenden Fälle verstoßen daher gegen das gesetzliche Kreditmoratorium oder umgehen dies und verstoßen damit gegen die Intention des Gesetzes. Dorothea Mohn sieht jetzt die Finanzaufsicht in der Pflicht: „Die Finanzaufsicht ist dazu aufgerufen, den Umgang der Kreditwirtschaft mit dem Moratorium zu überprüfen und Fehlverhalten abzustellen. Banken, die von ihren Kunden trotz Stundung Zinsen verlangt haben, sollten ihre gesetzeswidrigen Entscheidungen revidieren, Verbrauchern das Geld zurückerstatten und auf unrechtmäßige Forderungen verzichten.“
Methodenbox:
Verbraucheraufruf „Stundung von Krediten: Haben Sie Probleme?“, Online seit 09.06.2020, n=16, Stand 25.08.20