- Europäisches Parlament will Liste der Produkte verlängern, zu deren Reparatur Hersteller verpflichtet werden sollen.
- Verbraucher:innen sollen bei einem Defekt im Gewährleistungsfall wählen können: reparieren oder neues Produkt.
- vzbv: Bundesweiter Reparaturbonus in Deutschland muss endlich kommen.
Damit Produkte und insbesondere elektrische Geräte bei einem Defekt nicht sofort auf dem Müll landen, plant die Europäische Kommission ein Recht auf Reparatur einzuführen. Das Europäische Parlament hat dazu weitreichendere Vorschläge vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hält diese für geeignet, Verbraucher:innen die Reparatur ihrer Geräte zu erleichtern. Die Bundesregierung muss sich aus Sicht des vzbv in Brüssel für die Annahme dieser Verbesserungen stark machen und sich für weitere Ergänzungen einsetzen.
„Verbraucher:innen müssen einen unkomplizierten, schnellen und vor allem ökonomisch sinnvollen Zugang zu Reparaturen bekommen. Das muss für alle Produkte gelten. Nur so werden die Geldbörsen der Kosument:innen und die Umwelt wirklich entlastet,“ sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Bundesregierung muss sich in Brüssel für ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur stark machen.“
Nach den Vorschlägen des Europäischen Parlaments sollen künftig alle Mitgliedstaaten der EU Reparaturen finanziell fördern, etwa durch die Einrichtung von Reparaturfonds. Vorbilder sind Österreich und Frankreich.
Die Bundesregierung sollte dies zum Anlass nehmen, zeitnah einen bundesweiten Reparaturbonus auf den Weg zu bringen, fordert der vzbv. „Es reicht nicht aus, sich für ein umfassendes „Recht auf Reparatur“ auszusprechen. Ein Reparaturbonus – also ein Zuschuss zu den Reparaturkosten – wäre ein wichtiger Schritt und eine finanzielle Entlastung für Verbraucher:innen.“ Bisher hat die Bundesregierung lediglich ein Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Konkrete Maßnahmen lassen weiter auf sich warten.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission sehen vor, dass sich Verbraucher:innen im Gewährleistungsfall künftig nur noch dann für ein neues Produkt entscheiden können, wenn dies günstiger ist als eine Reparatur. Das Parlament fordert weitere Ausnahmen. So sollten Verbraucher:innen ein neues Produkt auch dann in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Reparatur faktisch oder rechtlich unmöglich ist oder sie erhebliche Unannehmlichkeiten für Verbraucher:innen mit sich bringen würde. Der vzbv fordert, dass Verbraucher:innen wie bisher zwischen der Reparatur und einem neuen Ersatzprodukt wählen können müssen. Die Gewährleistung müsse zudem an die Lebensdauer eines Produkts gekoppelt werden. Dies würde den Wettbewerb um haltbare Produkte ankurbeln.
Der vzbv fordert, dass Hersteller verpflichtet werden, auch nach der Gewährleistungsfrist Reparaturen für alle Produkte zu ermöglichen. Bisher sehen die Vorschläge von Kommission und Parlament eine Reparaturpflicht nur für bestimmte Produktgruppen wie Fernseher, Staubsauger oder auch Fahrräder vor. Der vzbv begrüßt, dass der Vorschlag des Europäischen Parlaments zumindest vorsieht, dass die Liste künftig leichter um weitere Produktgruppen ergänzt werden kann.
Wie geht es weiter: Bereits im Dezember 2023 sollen die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament beginnen. Die Bunderegierung hat dabei die Chance, sich für ein wirkungsvolles Recht auf Reparatur stark zu machen.