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Datum: 29.06.2023

Mobilitätswende: Deutsche Bahn muss mehr Wettbewerb bei Mobilitätsplattformen zulassen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Kartellamtsentscheidung zur Deutschen Bahn und Wettbewerbsbeschränkungen

Mobilitätsplattformen unterstützen Verbraucher:innen bei der Planung von Routen, der Wahl von Verkehrsmitteln und dem Kauf von Fahrscheinen. Am 26. Juni 2023 hat das Bundeskartellamtes entschieden, dass die Deutsche Bahn AG hier ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Damit verstößt die Deutsche Bahn gegen das Kartellrecht. Die geforderte Öffnung der Deutschen Bahn gegenüber Drittanbietern schafft mehr Wettbewerb.

Press Photo 10, Ramona Pop, Executive Director of the Federation of German Consumer Organisations

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommentiert:

Wettbewerb ist wichtig, um innovative Mobilitätsdienstleistungen anbieten zu können. Das macht den öffentlichen Verkehr attraktiver. Die Entscheidung des Bundeskartellamts, dass die Deutsche Bahn Anbieter von Mobilitätsplattformen nicht länger behindern darf, ist gut und wichtig. Denn das bisherige, wettbewerbsbeschränkende Verhalten macht die Deutsche Bahn zu einem Bremser der Mobilitätswende.

Als staatliches Unternehmen muss die Deutsche Bahn Vorreiter bei der Weiterentwicklung digitaler Informations- und Buchungsangebote sein – auch über Unternehmensgrenzen hinweg. Ohne die Informationen der Deutschen Bahn als mit Abstand größtem Schienenverkehrsunternehmen können unabhängige Plattformen jedoch keine Dienste anbieten. Die durch das Bundeskartellamt auferlegten Maßnahmen müssen nun zügig umgesetzt werden. Mehr Wettbewerb bei Reiseplanung und -buchung macht das Angebot attraktiver und stärkt damit die Mobilitätswende.

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Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

Quelle: vzbv

Bedingungen für die Weitergabe von Mobilitätsdaten.png

Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

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