Datum: 02.07.2024

Mobilitätsdaten endlich nutzbar machen

vzbv begrüßt den Entwurf zum Mobilitätsdatengesetz und fordert schnelle Verabschiedung

  • Mobilitätsdatengesetz muss zu besseren Angeboten für Verbraucher:innen führen
  • Zugang zu Fahrzeugdaten muss geregelt werden
  • vzbv: Open-Data-Ansatz muss strikt eingehalten werden
Frau navigiert auf Touchscreen ihres Autos

Quelle: foxyburrow - AdobeStock

Bus, Bahn oder Carsharing-Angebote mit nur einer App vergleichen und buchen: Das ist in Deutschland nur selten möglich. Oft fehlt es an notwendigen Daten. Das Mobilitätsdatengesetz (MDG) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll den Zugang zu Mobilitätsdaten verbessern. In einer Stellungnahme begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gesetzesentwurf. Der vzbv fordert, dass vorhandene Potenziale genutzt und Daten offen bereitgestellt werden müssen.

„Das Mobilitätsdatengesetz ist ein wichtiger Schritt, damit Bus, Bahn oder Carsharing künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. Fahrten mit verschiedenen Verkehrsmitteln könnten so künftig komfortabler geplant und gebucht werden.

„Eine gute Datengrundlage ist wichtig für Innovationen, die Verbraucher:innen den Verkehrsalltag erleichtern. Das Mobilitätsdatengesetz muss Anreize schaffen, damit Anbieter viele qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung stellen“, so Jungbluth. „Der Open-Data-Ansatz ist ein elementarer Baustein im Mobilitätsdatengesetz. Diese Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise fordern. Das würde Innovation verhindern.“

Datenpotenziale nutzen

„Das Mobilitätsdatengesetz ist überfällig. Aktuell sind Regelungen zur Datenerhebung in der Mobilität auf verschiedene Gesetze verteilt. Das sorgt für Unklarheit und Widersprüche“, sagt Marion Jungbluth. Die neue Stelle des Bundeskoordinators für Mobilitätsdaten müsse die notwendige Kompatibilität der Daten und digitalen Schnittstellen sicherstellen.

Der vzbv kritisiert, dass im aktuellen Gesetzentwurf nur Daten berücksichtigt werden, die heute schon aufgrund verschiedener gesetzlicher Pflichten bereitgestellt werden müssen. Wichtige neue Datenquellen werden weiterhin ausgeschlossen, zum Beispiel Fahrzeugdaten, die unter anderem wichtige Informationen zur Auslastung und dem Zustand von Straßen liefern können. Hier sollte die Bundesregierung laut vzbv im finalen Entwurf nachbessern. „Das Mobilitätsdatengesetz muss den Zugriff auf Fahrzeugdaten regeln, sonst behalten die Fahrzeughersteller faktisch die Hoheit über Daten, die den Verbraucher:innen gehören“, so Jungbluth.

Fahrzeugdaten können personenbezogene Informationen beinhalten. Daher fordert der vzbv, dass im Gesetz konkrete Anforderungen an die Anonymisierung von Fahrzeugdaten ergänzt werden.

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Mit einem Mobilitätsdatengesetz auf der Höhe der Zeit die Mobilität voranbringen

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vzbv-Stellungnahme zum Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes und dem Entwurf einer Mobilitätsdaten-Bundeskoordinierungsverordnung| Mai 2024

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Alles zum Thema: Digitale Mobilität

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Verbraucherinteressen und Wettbewerb im Mobilfunk fördern | Kurzstellungnahme des vzbv | Juli 2024

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Mobility Data Guardian - Ensuring Digital Privacy in Connected Vehicles For All Conumsers | Position paper of the Federation of German Consumer Organisations | November 2022

Position paper of the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv) on consumer-friendly and fair access to vehicle data | November 2022

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Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

Quelle: vzbv

Bedingungen für die Weitergabe von Mobilitätsdaten.png

Balkendiagramm Nur jeder Sechste ist generell dazu bereit, seine Mobilitätsdaten weiterzugeben, knapp jeder Vierte hingegen nur unter der Bedingung, dass man selbst von der Datenweitergabe profitiert, und gut jeder Dritte, wenn sie der Allgemeinheit nutzt. Ein weiteres Drittel ist generell nicht dazu bereit.

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs

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VR-2023 Attraktiver-ÖPNV Hohe-Pünktlichkeit-Zuverlässigkeit-Muss.png

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