- Mobilitätsdatengesetz muss zu besseren Angeboten für Verbraucher:innen führen
- Zugang zu Fahrzeugdaten muss geregelt werden
- vzbv: Open-Data-Ansatz muss strikt eingehalten werden
Bus, Bahn oder Carsharing-Angebote mit nur einer App vergleichen und buchen: Das ist in Deutschland nur selten möglich. Oft fehlt es an notwendigen Daten. Das Mobilitätsdatengesetz (MDG) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) soll den Zugang zu Mobilitätsdaten verbessern. In einer Stellungnahme begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Gesetzesentwurf. Der vzbv fordert, dass vorhandene Potenziale genutzt und Daten offen bereitgestellt werden müssen.
„Das Mobilitätsdatengesetz ist ein wichtiger Schritt, damit Bus, Bahn oder Carsharing künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. Fahrten mit verschiedenen Verkehrsmitteln könnten so künftig komfortabler geplant und gebucht werden.
„Eine gute Datengrundlage ist wichtig für Innovationen, die Verbraucher:innen den Verkehrsalltag erleichtern. Das Mobilitätsdatengesetz muss Anreize schaffen, damit Anbieter viele qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung stellen“, so Jungbluth. „Der Open-Data-Ansatz ist ein elementarer Baustein im Mobilitätsdatengesetz. Diese Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise fordern. Das würde Innovation verhindern.“
„Das Mobilitätsdatengesetz ist überfällig. Aktuell sind Regelungen zur Datenerhebung in der Mobilität auf verschiedene Gesetze verteilt. Das sorgt für Unklarheit und Widersprüche“, sagt Marion Jungbluth. Die neue Stelle des Bundeskoordinators für Mobilitätsdaten müsse die notwendige Kompatibilität der Daten und digitalen Schnittstellen sicherstellen.
Der vzbv kritisiert, dass im aktuellen Gesetzentwurf nur Daten berücksichtigt werden, die heute schon aufgrund verschiedener gesetzlicher Pflichten bereitgestellt werden müssen. Wichtige neue Datenquellen werden weiterhin ausgeschlossen, zum Beispiel Fahrzeugdaten, die unter anderem wichtige Informationen zur Auslastung und dem Zustand von Straßen liefern können. Hier sollte die Bundesregierung laut vzbv im finalen Entwurf nachbessern. „Das Mobilitätsdatengesetz muss den Zugriff auf Fahrzeugdaten regeln, sonst behalten die Fahrzeughersteller faktisch die Hoheit über Daten, die den Verbraucher:innen gehören“, so Jungbluth.
Fahrzeugdaten können personenbezogene Informationen beinhalten. Daher fordert der vzbv, dass im Gesetz konkrete Anforderungen an die Anonymisierung von Fahrzeugdaten ergänzt werden.