- vzbv begrüßt geplante Einführung von Mieterstrom
- vzbv fordert: 100.000 Mieterstromhaushalte bis 2019
- Mieter müssen beim Selbstverbrauch von Solarstrom vollständig mit Hauseigentümern gleichgestellt werden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Damit sollen Mieter, Selbstnutzer von Eigentumswohnungen und Betreiber von Kleingewerbe in Wohnhäusern bei der Nutzung von Mieterstrom finanziell unterstützt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Gleichstellung von Mietern und Hauseigentümern.
Wird Strom in Solarpaneelen auf dem Dach erzeugt und in Wohnungen des gleichen Hauses direkt verbraucht, soll dieser Strom mit rund zwei bis vier Cent gefördert werden. So könnten rund 3,8 Millionen Haushalte den günstigen Mieterstrom nutzen.
„Es ist eine gute Nachricht für Verbraucher, dass der Mieterstrom endlich kommen soll“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv. „Jetzt muss es aber losgehen: 100.000 Mieterstromhaushalte bis 2019 wären ein erstes Signal dafür, dass die geplante Regelung auch greift.“
Mieter gegenüber Hauseigentümern vollständig gleichstellen
Die Bundesregierung sieht jedoch nicht vor, bei der Förderung des Eigenstroms von Hausbesitzern und von Mieterstrom gleiche Kostenvorteile einzuräumen. Dabei werde in beiden Fällen der auf dem Dach erzeugte Solarstrom direkt von den Bewohnern verbraucht. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom schlechter gestellt werden soll als Eigenstrom. Hier muss die Bundesregierung nachbessern“, so Engelke.
Quartierslösungen für vernetzten Mieterstrom
Die Bundesregierung begrenzt Mieterstrom zudem räumlich auf einzelne Gebäude: Nur wenn der Strom im gleichen Haus erzeugt und verbraucht wird, soll es Mieterstrom sein dürfen. Der vzbv fordert deshalb, durch eine Vernetzung mehrerer benachbarter Häuser oder Häuserblocks auch die Versorgung von Wohnungen ohne Solarpaneel auf dem eigenen Hausdach zu ermöglichen.