Datum: 23.02.2017

Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiewende stellen

vzbv nimmt Stellung zum Energiepaket der EU-Kommission

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Quelle: mister q - photocase.de

  • Der vzbv begrüßt, dass Verbraucher eine größere Rolle in der EU-Energiepolitik spielen sollen.
  • Verbraucherrechte müssen erhalten und gestärkt werden.
  • Der vzbv kritisiert, dass die Pläne die Energiewende ausbremsen könnten.

Die EU-Kommission hat in ihrem „Winterpaket“ Ende des vergangenen Jahres ihre Pläne zur Neuordnung des europäischen Energiemarktes vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dieses bereits in einer Pressemitteilung vom 01.12.2016 kommentiert.

Der vzbv begrüßt grundsätzlich den Ansatz des „Winterpakets“, macht aber in vier ausführlichen Stellungnahmen auch den erheblichen Nachbesserungsbedarf an den Vorschlägen deutlich.

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte fest verankern

Die EU-Kommission will Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in den Mittelpunkt des Energiemarktes stellen. Haushalte sollen von sinkenden Stromrechnungen und mehr Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung am Energiemarkt profitieren, zum Beispiel durch Eigenstromversorgung, Stromspeicherung oder Lastmanagement. Der vzbv begrüßt diesen neuen Politikanasatz. „Aber die Kommission sollte Nägel mit Köpfen machen und diese Verbraucherrechte im Artikel 1 der Richtlinie zum EU-Elektrizitätsbinnenmarkt fest verankern“, sagt Vorstand Klaus Müller. „Sonst bleibt der Ansatz der gewünschten aktiven Verbraucherbeteiligung halbherzig“.

Auch Mieter sollen zu Prosumenten werden

Der vzbv ist der Ansicht, dass insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien eine deutlich breitere aktive Beteiligung und eine bessere finanzielle Teilhabe der Verbraucher an der Energieversorgung ermöglicht. Das umfasst einzelne Haushalte aber auch Verbrauchergruppen wie zum Beispiel Energiegemeinschaften. Mindestquoten, mit denen Verbraucher an erneuerbaren Erzeugungsneuanlagen beteiligt werden müssen, können helfen, diese Teilhabe zu sichern. Die Beteiligungsmöglichkeiten dürfen sich aber nicht nur auf Hauseigentümer oder Anteilseigner von Wind- und Solarparks beschränken. Auch Mieter müssen in Form von selbst produziertem Mieterstrom an den finanziellen Vorteilen des Ausbaus der erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen

Positiv bewertet der vzbv die Vorschläge der EU-Kommission zur Versorgungssicherheit. Ein flexibler europäischer Strommarkt ist nach Ansicht des vzbv die richtige Antwort auf die Herausforderungen, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zusammenhängen. Eine engere Abstimmung von Stromproduktion und Verbrauch soll helfen, teure und häufig klimaschädliche Reservekraftwerkskapazitäten zu vermeiden. Diese bergen die große Gefahr, die bestehenden erheblichen Überkapazitäten im europäischen Kraftwerkspark zu konservieren. Damit werden nicht nur unnötige Zusatzgewinne für die Kraftwerksbetreiber zulasten der Stromkunden gefestigt, sondern auch die europäischen Klimaschutzbemühungen konterkariert. Daher sollten die Hürden für die Einführung von Kapazitätsmärkten noch weiter nach oben geschraubt werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission, den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien grundsätzlich zu streichen ist dagegen kontraproduktiv. Wind- und Solaranlagen sollen demnach nur noch unter bestimmten Bedingungen Vorfahrt im Stromnetz haben. Der Einspeisevorrang muss als wichtigstes Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien erhalten bleiben.

Verbraucherrechte und Transparenz erhalten und ausbauen

Energieverbrauchsabrechnungen, Abrechnungsinformationen und der Zugang zu den eigenen Verbrauchsdaten sollten für Verbraucher kostenfrei werden. Bislang werden beispielsweise für manche Jahreszwischenabrechnungen hohe Gebühren verlangt. Darüber hinaus muss die Veröffentlichung des Anteils aller eingesetzten Brennstoffe, einschließlich CO2-Emissionen und Höhe der Wärmeverluste, für Fernwärmenetze im Internet sichergestellt werden. Energieverbrauchsabrechnungen müssen vollständig, kostenlos und verständlich sein. Daran sollten auch die Energieversorger ein Interesse haben, um ihre Kunden zu binden. Verbraucher müssen auch im Streitfall mit dem Versorger das Recht auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens behalten. Das Schlichtungssystem zwischen Stromanbietern und Verbrauchern muss für die Stromanbieter verpflichtend bleiben.

Einkommensschwache Haushalte sind vor Energiearmut zu schützen, zum Beispiel sollen Stromsperren nur als letztes Mittel verhängt werden dürfen.

Beim Einbau von Smart Metern muss die individuelle Kosten-Nutzen-Betrachtung aus Sicht der Verbraucher stärker beachtet werden. Verbraucher sollten sich  gegen die Nutzung und Datenübertragung eines Smart Meters aussprechen können. Smart Meter-Daten müssen portabel und der Datentransfer muss ohne zusätzliche Kosten für Verbraucher gewährleistet sein.

Energieeffizienz verbessern

Der vzbv begrüßt, dass die Kommission zur  Energieeffizienz ein verbindliches Ziel in Höhe von 30 Prozent vorschlägt. Mit erhöhter Energieeffizienz können die Energierechnungen gesenkt und damit die Verbraucher entlastet werden. Allerdings sollten die Regelungen noch stärker auf einkommensschwache Haushalte eingehen, damit alle Verbraucher von wirtschaftlicher Heiztechnik oder sparsamen Produkten profitieren können. Auch müssen die Themen Energieberatung und Qualifizierung in der Richtlinie mehr Berücksichtigung finden.

Der vzbv begrüßt, dass die Kommission mit dem „Winterpaket“ einen neuen Ökodesign-Arbeitsplan vorgelegt hat. Die Ökodesign-Richtlinie macht Mindestvorgaben zum Energie- und Wasserverbrauch neuer Produkte sowie für verpflichtende Verbraucherinformationen. Zu den bekannten Vorgaben für energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen sollen in den nächsten Jahren noch Regelungen für Aufzüge, Handtrockner, Solarpaneele, Wasserkocher, Kühlcontainer und Gebäudeautomation hinzukommen.

Energetische Gebäudesanierung verbraucherfreundlich gestalten

Private Hauskäufer und Eigentümer sollten bei der energetischen Sanierung stärker mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Parallel dazu sollten auch Maßnahmen zur Energieeffizienz in Gebäuden mit einkommensschwachen Haushalten ausgeführt und finanziell unterstützt werden. Dazu müsste auch das Beratungsangebot zur Minderung der Energiearmut stärker gefördert werden.

Zukünftig sollten nur noch „bedarfsorientierte“ Energieausweise ausgestellt werden. Das Rechenverfahren für Bestandsgebäude muss optimiert und die Energieausweispflicht für alle Gebäude durchgesetzt werden. Auch muss der Energieausweis bei einer Änderung eines gebäudetechnischen Systems immer aktualisiert werden. Die Dokumentation der Änderungen muss durch den ausführenden Installateur in der nationalen Datenbank für Energieausweise erfolgen.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat in ihrem Winterpaket eine Reihe von Gesetzesinitiativen für die Neuordnung des EU-Energiemarktes veröffentlicht. Damit will sie festlegen, wie in Europa zukünftig Energie erzeugt, verteilt und verbraucht wird.

Der vzbv wird auf der Grundlage der vier Stellungnahmen Forderungen zur künftigen Energiepolitik in die Verhandlungen in Brüssel einbringen.

Die ausführlichen Erläuterungen und Positionen zu den oben genannten Themen finden Sie in den Stellungnahmen zum Download.

Downloads

Verbraucherrechte bewahren und bezahlbare Stromversorgung sichern | Stellungnahme des vzbv zur EU-Verordnung und Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt | 23. Februar 2017

Verbraucherrechte bewahren und bezahlbare Stromversorgung sichern | Stellungnahme des vzbv zur EU-Verordnung und Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt | 23. Februar 2017

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Europa muss ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen | Stellungnahme des vzbv zur Novellierung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien | 23.Februar 2017

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Energieeffizienz bei Gebäuden verbraucherfreundlich umsetzen | Stellungnahme des vzbv zum Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur Gebäude-Richtlinie | 23. Februar 2017

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Verbraucherschutz durch Energieeinsparungen und Transparenz verbessern | Stellungnahme des vzbv zum Novellierungsentwurf der EU-Kommission zur Energieeffizienzrichtlinie | 23. Februar 2017

Verbraucherschutz durch Energieeinsparungen und Transparenz verbessern | Stellungnahme des vzbv zum Novellierungsentwurf der EU-Kommission zur Energieeffizienzrichtlinie | 23. Februar 2017

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Thomas Engelke

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