Datum: 03.12.2024

Individuelle Gesundheitsleistungen: Fragwürdiges Geschäftsmodell

Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv, zum IGeL-Report 2024

Der Medizinische Dienst Bund hat heute in seiner Pressekonferenz den IGeL-Report 2024 vorgestellt. Für den Report wurden Versicherte zu Kosten und Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) befragt. Der Report zeigt: Mitunter geben Patient:innen aus Unwissenheit viel Geld für diese Leistungen aus. Dabei ist bei IGeL der Nutzen nicht immer belegt. Teils können diese sogar schaden. 

Michaela Schröder

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

„Die Ergebnisse des IGeL-Reports bestätigen: Individuelle Gesundheitsleistungen haben sich als Geschäftsmodell in Arztpraxen längst etabliert. Das ist bedenklich. Denn IGeL bringen nicht unbedingt einen Nutzen für Patient:innen. 

Besonders kritisch sehen wir, dass nicht immer umfassend über potenzielle Risiken der Leistung aufgeklärt wird. In einer aktuellen Online-Befragung des vzbv gaben mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Befragten an, dass ihnen nicht bewusst ist, dass IGeL auch mit gesundheitlichen Risiken wie Fehldiagnosen und Nebenwirkungen einhergehen können.  

Der vzbv unterstützt daher die Forderung des Medizinischen Dienstes Bund nach neutralen und schriftlichen Informationen zu IGeL-Angeboten in Arztpraxen. Aus Sicht des vzbv müssen Ärzt:innen dazu verpflichtet werden, den Patient:innen neutrale, standardisierte Informationsblätter im Beratungsgespräch auszuhändigen. Darin sollte stehen, ob es Wirksamkeitsbelege über die jeweilige IGeL gibt und welche Risiken mit ihr einhergehen.“

Methode zur vzbv-Befragung 

Internetrepräsentative Online-Befragung von eye square im Auftrag des vzbv | Basis: 1.000 Internetnutzer:innen ab 16 Jahren | Erhebungszeitraum: 23. bis 29. Oktober 2024 | Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.

Weitere Informationen

Den vzbv und die Verbraucherzentralen erreichen seit Jahren immer wieder Anfragen und Beschwerden zu IGeL. Verbraucher:innen berichten auch immer wieder, dass Ärzt:innen ihnen sogar Kassenleistungen als IGeL verkaufen. Patient:innen sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. Der vzbv hat dazu einen Verbraucheraufruf gestartet. Betroffene können weiterhin ihre Erfahrungen online schildern: verbraucherzentrale.de 

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