Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit einem neuen Gesetz die Qualitätstransparenz der stationären Gesundheitsversorgung steigern. Der aktuelle Entwurf sieht vor, ausgewählte Daten in einem Transparenzverzeichnis im Internet zu veröffentlichen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist das Ziel begrüßenswert, die vorgesehenen Maßnahmen aber unzureichend.
Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Transparenz ist bislang keine Stärke des Gesundheitssystems in Deutschland. Patient:innen haben es schwer, das für sie am besten geeignete Krankenhaus zu finden. Es gibt einen Flickenteppich unterschiedlichster Krankenhaussuchportale, Patient:innen aber können nicht erkennen, wie erfolgreich die Behandlungen des jeweiligen Krankenhauses bei ihrem konkreten gesundheitlichen Problem sind. Mit einem gut gemachten Transparenzverzeichnis könnte sich das ändern.
Damit das Transparenzverzeichnis einen Mehrwert für Patient:innen hat, muss auch die tatsächliche Ergebnisqualität der Behandlung bei den Patient:innen erfragt und in einem solchen Verzeichnis abgebildet werden.
Da Arzt-Patienten-Gespräche die Entscheidung für ein Krankenhaus maßgeblich mitbestimmen, müssen Informationen zu Leistungen und Qualität der Häuser bereits in den Arztpraxen verfügbar sein und in die Gespräche einfließen können. Ein Online-Transparenzverzeichnis allein wird nur einen kleinen Teil der Patient:innen erreichen.