- vzbv hält Fernwärme-Preiserhöhungen bei E.ON für rechtswidrig.
- Für eine Musterklage werden Verbraucher:innen gesucht, die von den Preiserhöhungen betroffen sind.
- Betroffene können ihre Fälle hier schildern: https://www.sammelklagen.de/eon-fernwaerme
Der Fernwärmeanbieter E.ON hat zwischen 2020 und 2022 die Preise deutlich erhöht. Zusätzliche Kosten von mehreren tausend Euro können Verbraucher:innen entstanden sein. Der vzbv hält die Preiserhöhungen von E.ON in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig und plant eine Musterklage, damit die Fernwärme-Kund:innen ihr Geld zurückbekommen. Betroffene können sich ab sofort beim vzbv melden.
„Bei der Fernwärme herrscht keinerlei Wettbewerb und Verbraucher:innen sind auf Jahre an einen festen Anbieter gebunden. Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger. Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklausel beispielsweise im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge den Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht das Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto für die Fernwärme-Kund:innen. Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON festzustellen.
Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Zur Vorbereitung der Klage bittet der vzbv E.ON-Kund:innen, sich mit ihren Jahresabrechnungen (ab 2019) und gegebenenfalls weiteren Unterlagen zu melden: Sie können unter https://www.sammelklagen.de/eon-fernwaerme ihre Angaben machen.