- Der Brexit hat Auswirkungen auf den digitalen Wareneinkauf.
- Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von unerwarteten Kosten und Gebühren.
- Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, Verbraucher über alle Kosten umfassend zu informieren.
Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen und nach langen Verhandlungen trat dieses Jahr das Brexit-Abkommen in Kraft. Seither können Verbraucher die Auswirkungen des Brexits auch beim Online-Kauf spüren. Seit Januar 2021 gibt es in den Verbraucherzentralen immer wieder Beschwerden über Zölle, Einfuhrsteuern und andere Gebühren, die plötzlich bei online eingekauften Waren anfallen.
Nach der Bestellung auf einer deutschen Website sollen Verbraucher unerwartet Zölle, Einfuhrumsatzsteuern oder Bearbeitungsgebühren bezahlen. Darüber berichten seit Januar 2021 immer wieder Verbraucher, die online gekaufte Waren aus dem Vereinigten Königreich erhalten. Mitunter war den Verbrauchern bis zu der Erhebung der Extragebühren nicht bewusst, dass sie bei einem Nicht-EU-Händler einkaufen. Denn die Internetauftritte der Händler waren komplett auf Deutsch und die Website endete oft mit der Top-Level-Domain „de“. Zudem, so berichten es die Verbraucher, sei nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass die Waren aus dem Vereinigten Königreich verschickt würden. Auch ausbleibende und verspätete Lieferungen oder Probleme beim Widerruf und der Rücksendung begründen Händler mit dem Brexit. Der vzbv prüft in diesen Fällen, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
Europäische Verbraucherschutzregeln müssen greifen
„Sechs Monate nach Inkrafttreten des Austrittsabkommens zeigt sich: Der Brexit hat Auswirkungen auf den Online-Handel. Leidtragende sind in diesem Fall die Verbraucher, weil sich Händler nicht an ihre gesetzlichen Informationspflichten halten“, resümiert Isabelle Buscke, Leiterin des Teams Brüssel im vzbv. Dabei sind Unternehmen, die sich an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union richten, verpflichtet, über den Gesamtpreis ihrer Waren einschließlich aller Kosten zu informieren. Das beinhaltet auch Zölle, Einfuhrumsatzsteuern oder andere Gebühren, die entstehen können. „Die europäischen Verbraucherschutzregeln müssen besser durchgesetzt werden. Die EU muss das für ihren Austausch mit den Vertretern des Vereinigten Königreichs ganz oben auf die Tagesordnung setzen“, fordert Buscke.
Probleme beim Online-Shopping melden
Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Brexit-Problemen über das Beschwerdepostfach melden. Auf verbraucherzentrale.de finden Verbraucher außerdem umfassende Informationen, was bei Online-Käufen aus dem Vereinigten Königreich zu beachten ist.