Datum: 11.03.2020

Wichtiger Schritt für bessere Finanzaufsicht

vzbv und Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft begrüßen Kabinettsbeschluss

  • Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht
  • Ab 2021 sollen Anlagevermittler von der BaFin beaufsichtigt werden
  • vzbv und DK fordern Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause
Skeptische Frau bei der Anlageberatung

Quelle: Antonioguillem - AdobeStock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für eine bessere Finanzaufsicht. Demnach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen. Bisher werden Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.

Gesetzliche Regeln verbessern

Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarischen Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards, als für Banken und Sparkassen.

„Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden“, unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Umsetzung bis zur Sommerpause

Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.

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