Datum: 15.01.2020

Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

Schwarz-Rot plant Finanzvermittler unter BaFin-Aufsicht zu stellen

Skeptische Frau bei der Anlageberatung

Quelle: Antonioguillem - AdobeStock

  • Bundesregierung will Aufsicht über Finanzvermittler vereinheitlichen und ab 2021 auf BaFin übertragen.
  • Dies würde den Finanzmarkt verbraucherfreundlicher machen.
  • vzbv fordert schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfs.

Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.

„Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es ist richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Interessenkonflikt auflösen

Aus Sicht des vzbv ist die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend. Diese haben nicht genügend Ressourcen und verfügen im Gegensatz zur BaFin nicht über ein explizites Verbraucherschutzmandat. Problematisch ist zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind. „Diese Doppelrolle, die Interessekonflikte bedeutet, gilt es aufzuheben“, so Mohn. Dadurch, dass die BaFin auch für die Produktaufsicht zuständig ist, etwa auf dem Grauen Kapitalmarkt, würde mit der Reform auch der Vertrieb unseriöser Produkte künftig erschwert.

Mehr Transparenz nötig

Der vzbv fordert von der Bundesregierung eine schnelle Umsetzung des Entwurfs und Nachbesserungen bei den Regeln für Finanzberater. So sollten zum Beispiel nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine „schrittweise Übertragung“ der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin angekündigt und im Juli 2019 ein Eckpunktepier vorgestellt. Der vzbv hat das Eckpunktepapier positiv kommentiert. Am 20.12.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen den erwarteten Gesetzentwurf veröffentlicht.

Downloads

Finanzanlagenvermittler: BaFin-Aufsicht folgerichtig und überfällig | Stellungnahme des vzbv | 15. Januar 2020

Finanzanlagenvermittler: BaFin-Aufsicht folgerichtig und überfällig | Stellungnahme des vzbv | 15. Januar 2020

Finanzanlagenvermittler: BaFin-Aufsicht folgerichtig und überfällig | Stellungnahme des vzbv | 15. Januar 2020

Ansehen
PDF | 528.9 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Dorothea Mohn

Dorothea Mohn

Leiterin Team Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Christian Ahlers

Christian Ahlers

Referent Team Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0