Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.
Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.
„Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“
- Substantielle Begrenzung des Gesamteigenanteils in der stationären Pflege
- Abschaffung der Ausbildungsumlage
- Übernahme der Investitionskosten durch Bundesländer
- Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
- Erhöhung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
- Regelgebundene jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV entsprechend Bruttolohnentwicklung und Preissteigerung
- Rücknahme der Regelung, wonach Leistungsanpassungen bis 2025 ausgesetzt werden
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Der Bundestag hat das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai 2023 beschlossen, am 01. Juli ist es in Kraft getreten.
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Das Gesetz sieht neben einer Beitragsmehrbelastung der Versicherten eine Verbesserung der gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige vor, durch Anhebung des Pflegegeldes, Dynamisierung aller Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung (SPV), Entlastungen bei den Eigenanteilen für Heimbewohner und die Zusammenlegung des Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
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Das beschlossene Gesetz bleibt deutlich hinter dem Handlungsbedarf und den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Die Verbesserungen bei den Leistungen kommen zu spät und fallen gemessen an der Inflation erheblich zu gering aus. Die Eigenanteile werden nicht substantiell und nachhaltig gesenkt. Außerdem wurden nicht wie angekündigt die Ausbildungsumlage und Behandlungspflege für Heimbewohner:innen herausgenommen. Die Sozialen Pflegeversicherung wurde nicht durch Kompensation der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln entlastet.