Die immer weiter steigenden Eigenanteile müssen zeitnah gesenkt und dauerhaft gedeckelt werden.
Die Pflege muss bezahlbar bleiben beziehungsweise wieder bezahlbar werden. Die Verbraucher:innen dürfen mit den finanziellen Belastungen im Alter nicht allein gelassen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf die Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, darf nicht weiter steigern.
„Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die Ausbildungskostenumlage wer-den wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen.“
- Substantielle Begrenzung des Gesamteigenanteils in der stationären Pflege
- Abschaffung der Ausbildungsumlage
- Übernahme der Investitionskosten durch Bundesländer
- Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung
- Erhöhung des Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
- Regelgebundene jährliche Dynamisierung der Leistungssätze der SPV entsprechend Bruttolohnentwicklung und Preissteigerung
- Rücknahme der Regelung, wonach Leistungsanpassungen bis 2025 ausgesetzt werden