Mit dem „Anschluss Mobilität“ werden verbindliche Erreichbarkeits- und Qualitätsstandards im ÖPNV sichergestellt, die ein Leben ohne eigenes Auto erleichtern.
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Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
- Damit Verbraucher:innen ohne eigenes Auto mobil sein können, ist es entscheidend, wie gut sie vom Wohnort aus wichtige Orte erreichen können. Ohne ein attraktives und verlässliches Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln droht die Abkopplung ganzer Regionen oder bestimmter Bevölkerungsgruppen.
- Durch eine verbesserte Qualität und stärkere Bedarfsorientierung muss der ÖPNV zu einem attraktiven Verkehrsmittel werden. Eine hohe Qualität und einfache Nutzbarkeit öffentlicher Mobilitätsangebote sind elementar, um deren Nachfrage zu steigern.
- „Gemeinsam werden wir Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume definieren.“
- „Die Erschließungs- und Qualitätsstandards für ein alltagstaugliches Mobilitätsangebot als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr wollen wir im Jahr 2022 zwischen Bund, Ländern und Kommunen definieren.“
- Alle Haushalte in Deutschland müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder innovativen Mobilitätsangeboten wichtige Bedarfseinrichtungen erreichen sowie ihre Mobilität mit wenigen Klicks organisieren können. Die Schaffung eines „Anschluss Mobilität“ ist notwendig, der verbindliche Angebots- und Qualitätsziele festlegt. Damit sollen alle Verbraucher:innen – unabhängig vom Wohnort – auch ohne eigenes Autos ihre täglichen Mobilitätsbedürfnisse erfüllen können.
- Um das Angebot und die Qualität öffentlicher Verkehrsmittel stärker an den Bedürfnissen der Verbraucher:innen auszurichten, braucht es ein unabhängiges, institutionelles Qualitätsmonitoring, das Zufriedenheit, Hindernisse und Wünsche von Nutzer:innen sowie Noch-Nicht-Nutzerinnen systematisch erhebt.
Im Rahmen des Ausbau- und Modernisierungspaktes ÖPNV haben sich Bund und Ländern darauf verständigt, Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume zu definieren. Ein Gutachten zur Entwicklung von Kriterien für Mindeststandards für Qualität und Erreichbarkeit sowie einer möglichen rechtlichen Verankerung bundesweiter Standards läuft zwar. Es ist jedoch offen, ob und wann mit finalen Ergebnissen zu rechnen ist.
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