Durch eine Nachbesserung des Lobbyregisters und die Einführung des legislativen Fußabdrucks muss die transparente Interessenvertretung gestärkt werden.
Verantwortungsvolle und transparente Interessenvertretung ist eine Leitschnur für den vzbv und stärkt das Vertrauen der Bürger:innen in politische Entscheidungsprozesse. Der vzbv ist daher neben dem Verband der Chemischen Industrie (VCI), Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Die Familienunternehmer und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Mitglied in der „Allianz für Lobbytransparenz“, um sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz stark zu machen.
„Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit. Wir werden das Lobbyregistergesetz nachschärfen, Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbeziehen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitern. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Die Regelung findet ihre Grenzen in der Freiheit des Mandats.“
- Zur Stärkung der transparenten Interessenvertretung in Deutschland ist erforderlich: eine Nachbesserung des Lobbyregisters, vor allem eine Reduzierung der Ausnahmen der registrierenden Lobbyakteure sowie die Einführung eines legislativen bzw. exekutiven Fußabdrucks bei Gesetzesentwürfen des Bundestags und der Bundesregierung. Denn das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess basiert auf glaubwürdigen, transparenten und gleichen Regeln für alle.
Am 1. März 2024 ist die Reform des Lobbyregisters in Kraft getreten. Positiv ist vor allem, dass der Geltungsbereich auf die Referatsebene ausgeweitet wurde, so dass alle entscheidenden Ebenen nun im Lobbyregister erfasst sind. Bedauerlicherweise bleiben jedoch Ausnahmen für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen bestehen. Zudem wurde keine praktikable Regelung zur Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen beschlossen, dem sogenannten exekutiven Fußabdruck. Damit liegen weitreichende Dokumentationspflichten auf Seiten der Interessenvertretungen statt beim Gesetzgeber.