Handelsabkommen können konkrete Vorteile bieten, wenn sie gut gemacht sind. Sie müssen jedoch auch rote Linien aus Verbrauchersicht beachten, etwa beim Vorsorgeprinzip.
11 Prozent der in der EU gekauften Konsumgüter kommen aus dem nicht-europäischen Ausland. Verbraucher sind somit nahezu täglich in Kontakt mit internationalen Wertschöpfungsketten und nutzen diese auch aktiv, etwa im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Darum sollten Handelsabkommen die Interessen von Verbrauchern anerkennen und sie deutlich schützen.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten.“
Ein gelungenes Handelsabkommen ist aus Sicht des vzbv dadurch gekennzeichnet, dass Verbraucherinteressen als integraler Bestandteil anerkannt werden. Verbraucherpolitische Regulierung im Rahmen demokratischer, parlamentarischer Prozesse muss uneingeschränkt weiterentwickelt werden können. Verbraucher müssen stärker vom Freihandel profitieren. Verbraucherschutz muss als eigenständiges Kapitel zum Standard werden. Dies stärkt auch das Vertrauen von Verbrauchern in den globalen Markt und internationale Wertschöpfungsketten.
Die Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten zeigen derzeit, dass die Stärkung des multilateralen Handelsregimes unabdingbar ist. Ein von der deutschen Bundesregierung in die Diskussion gebrachtes Zollabkommen mit den USA könnte Verbrauchern zwar kurzfristige finanzielle Vorteile bieten, wäre jedoch eine Abkehr der wertorientierten Handelspolitik der Europäischen Union, die eine breite Verankerung von Normen und Standards als Ziel hat.