Pflegeleistungen dürfen nicht allein durch die Verbraucher finanziert werden, die Leistungssätze der sozialen Pflegeversicherung müssen regelmäßig angepasst werden.
Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit erhalten gesetzlich Versicherte Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) – allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen immer mehr aus eigener Tasche dazu bezahlen, denn die Kosten für Pflegeleistungen steigen seit Jahren, etwa durch höhere Löhne. Gleichzeitig wurden die Leistungssätze der SPV nicht regelmäßig angepasst.
„Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung.“
„Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine ‚Konzertierte Aktion Pflege‘ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen.“
„In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.“
Der vzbv fordert eine gesetzliche Regelung, die eine automatische, jährliche Angleichung der Leistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung nach eindeutig festgelegten Kriterien (Bruttolohnentwicklung, Preisentwicklung) vorschreibt. In der Vergangenheit unterlassene Erhöhungen müssen bei den nächsten Anpassungen zusätzlich nachgeholt werden.
Daneben muss auch die Pflegerechtsberatung finanziell gestärkt und ausgebaut werden. Pflegebedürftige Verbraucher und ihre Angehörigen benötigen eine unabhängige, niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung, um sich im Leistungsgeflecht der sozialen Pflegeversicherung zurechtzufinden.
Verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Pflege, insbesondere zur Verbesserung der Situation von professionell Pflegenden, wurden angegangen. Den finanziellen Rahmenbedingungen und der finanzielle Belastung von Verbrauchern im Fall von Pflegebedürftigkeit wurden bislang nicht ausreichend beachtet.