Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

Straße mit Diesel-Fahrverbot

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Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Referentenentwurf

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Auto kaufen, verlassen sie sich auf die Angaben zu Spritverbrauch und Schadstoffausstoß. Die Realität sieht oft anders aus: Höherer Spritverbrauch kostet die Verbraucher Geld, zu hoher Schadstoffausstoß belastet die Umwelt und macht krank. Realistischere Testverfahren und konsequente Überwachung der Fahrzeuge auch nach der Zulassung sollen für zuverlässige Angaben sorgen.

„Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.“

„Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand.“

Das Bekenntnis zur Vermeidung von Fahrverboten ist zu begrüßen. Für Diesel-Besitzer ist jedoch eine verbindliche Aussage der Bundesregierung notwendig, dass die Hersteller verpflichtet werden, Hardware-Nachrüstungen für Euro5-Diesel-Pkw anzubieten. Die Kosten dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. Die Bundesregierung hat endlich eine technische Richtlinie mit Anforderungen an die Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren entworfen. Der vzbv begrüßt den Referentenentwurf zu den „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NOxMS-Pkw). Im weiteren Verfahren sieht der vzbv das Kraftfahrtbundesamt in der Pflicht, Verbraucher möglichst vollständig und in einfacher Art zum einen allgemein über Hardware-Nachrüstungen und zum anderen über genehmigte Nachrüstlösungen inklusive Angaben zu den festgestellten Kraftstoffmehrverbräuchen zu informieren. Sollten nach Genehmigung und dem Inverkehrbringen Probleme mit einzelnen Nachrüstlösungen auftreten, sind die Kunden ebenfalls auf verbraucherfreundliche Weise zu informieren.