Nachhaltige Geldanlage
Viele Verbraucher:innen wollen einen Beitrag zu einer sozial-ökologischen Wende von Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Fondsanbieter, Versicherer und Vertriebe haben das Interesse erkannt. Gleichzeitig verlangt die Regulierung von ihnen, Verbraucher:innen zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen.
Die EU setzt für nachhaltige Investitionen allein auf Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Allerdings ist die „Sustainable Finance Regulierung“ der EU noch in der Entstehung. Dafür wäre es umso wichtiger, das Verbrauchervertrauen in nachhaltige Geldanlagen zu stärken. Nötig dafür sind vergleichbare, extern überprüfte Daten aus den Unternehmen der Realwirtschaft als Grundlage für die Einordnung der Investments. Die gegenwärtige unsichere Datenlage konterkariert Verbrauchervertrauen und erleichtert falsche Nachhaltigkeitsversprechen (Greenwashing).
Um Greenwashing zu verhindern, muss festgelegt werden, dass nachhaltige Anlagen einen messbaren Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leisten. Nur so ist sichergestellt, dass Anbieter auch für ihre Nachhaltigkeitsversprechen haftbar gemacht werden können. Dies ist deshalb relevant, weil ein Gutachten im Auftrag des vzbv zu dem Ergebnis kommt, dass „nachhaltige“ Geldanlagen durchaus zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen können, die bisherige Wirkung aber vor allem indirekter Natur ist. Direkte Nachhaltigkeitswirkungen sind bisher kaum erkennbar.
Der vzbv fordert
- Eine gesetzliche Definition von nachhaltigen Geldanlagen, die auf einem messbaren Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen aufbaut.
- Anbieter müssen für ihre Nachhaltigkeitsversprechen haftbar gemacht werden können.
- Bestehende Datenlücken müssen geschlossen werden, damit Verbraucher:innen auch auf Grundlage vergleichbarer, extern überprüfter Daten aus den Unternehmen der Realwirtschaft ihre Investments einordnen können.