Über die WLAN- und Bluetooth-Verbindungen von Smartphones können in Geschäften schon heute Menschen identiziert und ihre Bewegungen und Aufenthaltsdauer verfolgt werden. 54 der Verbraucherinnen und Verbraucher fordern: das sollte verboten sein.
„Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehen das Offline-Tracking sehr kritisch. Die Bundesregierung sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung schützt Verbraucher in diesem Punkt unzureichend“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
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