Mit der ePrivacy-Verordnung will die europäische Kommission den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation verbessern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legt Änderungsvorschläge zum aktuellen Entwurf vor. Er begrüßt den Bericht der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2017, sieht aber noch Verbesserungsbedarf. Notwendig sind beispielsweise deutlichere Regelungen zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
Der Berichtsentwurf der Berichterstatterin des EU-Parlaments Marju Lauristin stellt im Vergleich zum Kommissionsentwurf nochmals einen deutlichen Schritt nach vorne dar. Er enthält viele verbraucherfreundliche Ansätze. Der vzbv begrüßt insbesondere, dass sich die Berichterstatterin entschieden hat, den Ansatz der EU-Kommission fortzuführen und darauf verzichtet, im Telekommunikationsbereich eine Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage einer Interessenabwägung zuzulassen. Stattdessen werden die Regeln für die Datenverarbeitung klar definiert.
Bisher nicht vorgesehen: datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Trotz vieler guter Ansätze sieht der vzbv jedoch weiterhin Verbesserungsbedarf. Insbesondere sollte das Verhältnis der Verordnung zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung deutlicher klargestellt werden. Weitere Verbesserungsvorschläge des vzbv betreffen unter anderem den Schutz von Kommunikationsinhalten und -metadaten sowie deutlichere Regelungen zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
Vorgesehen ist aktuell, dass Verbraucher bei der Installation von Kommunikationssoftware verschiedene Einstellungen zum Datenschutz auswählen können. Eine datenschutzfreundliche Voreinstellung von Software und Endgeräten bereits bei der Auslieferung ist jedoch nicht geplant. Auch die Regelungen zur Nachverfolgung von Interessen und Bewegungen der Verbraucher in der Online- und Offlinewelt sollten weiter geschärft werden.
Weitere Änderungsvorschläge des vzbv finden Sie unter der Meldung zum Download.