- 91 positive Urteile in unterschiedlichen gerichtlichen Instanzen
- 125 neu eingereichte vzbv-Klagen
- Drei Sammelklagen gegen Energieanbieter eingereicht
Die Deutsche Post muss ihre digitalen Briefmarken länger gelten lassen, Landgericht erklärt Preisanpassungsklausel von DAZN für unwirksam, Kund:innen des Energieversorgers BEV können ihren versprochenen Neukundenbonus erhalten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Jahr 2023 zahlreiche Erfolge für Verbraucher:innen vor Gericht erzielt. Insgesamt konnte der vzbv über alle Instanzen hinweg 91 positive Urteile erstreiten. 125 neue Klagen hat der Verband im vergangenen Jahr eingereicht, 233 Abmahnungen wurden ausgesprochen.
„Immer wieder sind Verbraucher:innen im Alltag mit unzulässigen Preiserhöhungen, untergeschobenen Vertragsänderungen, Kündigungsproblemen oder Datenschutzverstößen konfrontiert. In vielen Fällen konnte der vzbv im Jahr 2023 erfolgreich gegen Rechtsverstöße von Anbietern vorgehen und Verbraucherrechte vor Gericht durchsetzen.
Die Zahlen zeigen: Wir setzen uns nicht nur für Verbraucherrechte ein - wir setzen sie im Zweifelsfall auch vor Gericht durch. So verhilft der vzbv vielen Verbraucher:innen zu ihrem Recht, die selbst vielleicht nicht vor Gericht gezogen wären.
Die Energiekrise kostet die Menschen viel Geld. Der vzbv hat im Jahr 2023 drei Sammelklagen gegen Energieanbieter mit dem Ziel angestoßen, dass unzulässig zur Kasse gebetene Kund:innen Rückerstattungen erhalten. Wer sich den Sammelklagen anschließt, kann im Erfolgsfall Geld zurückerhalten und sich vor einer Verjährung seiner Ansprüche schützen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Mit der im Jahr 2023 neu eingeführten Form der Sammelklage können Verbraucher:innen im Erfolgsfall leichter Geld zurückerhalten. Betroffene können sich einer solchen Klage kostenlos anschließen.
Der vzbv hat das neue Instrument bereits vier Mal genutzt: So sind im Jahr 2023 Sammelklagen gegen die Fernwärme-Anbieter E.ON und Hansewerk Natur, den Strom- und Gasanbieter ExtraEnergie sowie wegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Internet-Verträgen gegen Vodafone eingereicht worden. Mehr Informationen unter www.sammelklagen.de.
Beendet ist die Sammelklage (Musterfeststellungsklage) rund um die insolvente Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Mitte 2023 urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Insolvenzverwalter einen zuvor von BEV versprochenen Neukundenbonus nicht streichen darf. Das Urteil ist rechtskräftig. Über 5.000 Menschen hatten sich der Musterfeststellungsklage des vzbv im Jahr 2019 angeschlossen.
Mehr als 150 vom vzbv angestoßene Klagen sind im Jahr 2023 abgeschlossen worden.
Erfolgreich setzte sich der vzbv zum Beispiel gegen die Deutsche Post vor Gericht durch. Der Konzern darf die Gültigkeit der mobilen Briefmarke nicht auf 14 Tage beschränken. Das Produkt ist laut Unternehmen jetzt mehr als drei Jahre lang einsetzbar.
Das Landgericht München erklärte im Jahr 2023 mehrere Klauseln des Streaminganbieters DAZN für unwirksam, darunter auch dessen Preisanpassungsklausel. Die vzbv-Klage wird nach einer Berufung des Anbieters vor dem OLG München weiterverhandelt. Parallel prüft der vzbv eine Sammelklage gegen DAZN, um die zu viel gezahlten Abo-Gebühren für Betroffene vom Anbieter zurückzuholen.
Beim Gasversorger eprimo ließ der vzbv überhöhte Abschläge per einstweiliger Verfügung stoppen. Der Energieanbieter hatte Gaskund:innen im Februar 2023 über die Gaspreisbremse informiert und dabei die Abschlagszahlungen teilweise um ein Vielfaches erhöht. Das war unzulässig.
Neben den Sammelklagen hat der vzbv im Jahr 2023 insgesamt 120 Klagen eingereicht. Dazu zählt eine Unterlassungsklage gegen die FIFA wegen Greenwashing rund um die Fußball-WM in Katar. Nach Ansicht des vzbv sind Aussagen wie „vollständig klimaneutrales Turnier“ oder „emissionsarme Transportmittel“ Verbrauchertäuschung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Begonnene Vorgänge:
120 (Unterlassungs-)Klagen reichte der vzbv im Jahr 2023 ein (2022: 112), 233 Abmahnungen wurden ausgesprochen (2022: 240).
Von den 233 Abmahnungen wurden im Jahr 2023:
- 95 Vorgänge außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- oder Teil-Unterlassungserklärung abgeschlossen
- 18 eingestellt
- 11 in erster Instanz abgeschlossen – 10 davon aus vzbv-Sicht positiv (unter anderem Clever fit, ePrimo, Hertz Autovermietung)
5 Sammelklagen hat der vzbv im Jahr 2023 eingereicht (E.ON, Hansewerk Natur, ExtraEnergie, Vodafone, Sparkasse Altenburger Land).
Beendete Vorgänge (ohne Sammelklagen):
152 vzbv-Verfahren wurden in den unterschiedlichen Instanzen im Jahr 2023 beendet. Daraus folgten:
- 89 positive Urteile
- 36 negative Urteile
- 27 Urteile mit gemischtem Ausgang
Urteile zu Sammelklagen des vzbv im Jahr 2023 (insgesamt 6):
- 2 positive Urteile (BEV (rechtskräftig), EOS)
- 4 Urteile mit gemischtem Ausgang (Sparkasse Mansfeld-Südharz, Kreissparkasse Stendal, Saalesparkasse (Halle), Parship)