Datum: 14.12.2017

Verpflichtende Schlichtung im Energiesektor erhalten

Schlichtungsstelle Energie hat sich bewährt

Energie

Quelle: Uwe Zänker - iStock.de

  • Seit 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle Energie bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
  • Die Anbieter sind zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet. 
  • vzbv: Schlichtungsverfahren darf nicht aufgeweicht werden.

Seit ihrem Start im Jahr 2011 hat die Schlichtungsstelle Energie in 50.000 Verfahren zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Energieunternehmen vermittelt. Ein Grund des Erfolgs ist auch, dass die Unternehmen zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt davor, dass das Schlichtungsverfahren aufgeweicht werden könnte und künftig nur noch freiwillig für die Anbieter ist.

Im Zuge der Revision der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie hat die EU-Kommission die Möglichkeit eröffnet, künftig auf ein freiwilliges Schlichtungssystem umzustellen. Die Bundesregierung erhebt dagegen bislang keine Einwände. „Die Schlichtungsstelle ist ein wichtiger Baustein des liberalisierten Energiemarktes. Aufgrund der positiven Erfahrungen sollten sich die jetzige und die künftige Bundesregierung im EU-Ministerrat dafür einsetzen, die bestehende Schlichtungsregelung unangetastet zu lassen“, sagt Ingmar Streese, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv.

Unternehmen müssen an Schlichtung teilnehmen

Die Besonderheit des Schlichtungsverfahrens im Energiesektor gegenüber der allgemeinen Schlichtung besteht darin, dass das Schlichtungsverfahren auf Antrag der Verbraucher durchgeführt wird, ohne dass die Unternehmen zustimmen müssen. „Das Verfahren ist effektiver als die freiwillige Schlichtung. Insbesondere schwarze Schafe können sich der Schlichtung nicht entziehen“, so Ingmar Streese. Bezahlt werden die Verfahren von den Unternehmen.

Gerade bei geringen Streitwerten ist die Schlichtungsstelle Energie für Verbraucher ein guter Weg, um in einen Dialog mit dem Unternehmen einzutreten. Ist zum Beispiel die Auszahlung versprochener Boni streitig oder stellt der Versorger einseitig von Lastschriftverfahren auf Einzelüberweisung des Verbrauchers um, kann die Schlichtungsstelle Energie als unabhängige Stelle schnell prüfen, ohne dass Gerichte bemüht werden müssen.

Die Schlichtungsstelle Energie

Die Schlichtungsstelle Energie ist für Anträge von privaten Verbrauchern im Strom- und Gasmarkt zuständig. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher grundsätzlich kostenfrei. Anträge können über die Internetseite der Schlichtungsstelle oder schriftlich gestellt werden. Der Ombudsmann und seine Schlichter beurteilen Schlichtungsanträge neutral und unabhängig. Das Schlichtungsverfahren kann drei Schritte durchlaufen:

  • die sofortige Abhilfe durch das Unternehmen,
  • die Moderation,
  • die unverbindliche Schlichtungsempfehlung, die die Schlichtungsstelle anonymisiert teils auch auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

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