Künftig werden bei der Entscheidung, wie viele Ärzte in einer Region tätig werden können, auch Alter, Geschlecht und die Krankheitshäufigkeit der Versicherten berücksichtigt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie beschlossen. Er setzt damit eine lange Forderung der Patientenvertretung um. Mit den neuen Kriterien der Bedarfsplanung entstehen bundesweit rund 3.500 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte. Nun muss es gelingen, diese zusätzlichen Arztsitze zu besetzen. Bei den Hausärzten etwa sind bereits heute 2.700 Sitze nicht besetzt.
Durch die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie soll auch der barrierefreie Zugang zu Arztpraxen verbessert werden. Künftig muss die Barrierefreiheit der Praxen an Hand eines Kriterienkatalogs in den Bedarfsplänen transparent dargelegt werden. Auch der Bedarf der Patienten wird durch die neue Richtlinie besser berücksichtigt. So werden für viele stark nachgefragte Fachärzte zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.