Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt die wesentlichen Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am 13.02.2019 erneut im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird. Allerdings müsse die Bundesregierung die Ursachen der bestehenden Versorgungsdefizite gezielt angehen, statt lediglich Symptome zu lindern. Auch zu den vorliegenden Änderungsanträgen hat der vzbv Stellung genommen.
Der Gesetzesentwurf will Patientinnen und Patienten einen besseren Zugang zur ärztlichen Versorgung ermöglichen. Über zahlreiche Einzelmaßnahmen geht der Entwurf allerdings nicht hinaus. Der vzbv fordert ein nachvollziehbares Gesamtkonzept, damit die Gesundheitsversorgung patientenorientiert, bedarfsgerecht und zukunftsfest gestaltet wird. Seine Bewertungen und Forderungen zum TSVG-Entwurf hat der vzbv in einer Stellungnahme zusammengefasst und ergänzend verbraucherrelevante Änderungsanträge kommentiert:
- Das Problem der unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin für gesetzlich und privat Versicherte wird höchstens gelindert, aber nicht überwunden.
- Zusätzliche Arzthonorare können zu neuen finanziellen Fehlanreizen führen. Eine ungleiche Behandlung verschiedener Patientengruppen muss unbedingt vermieden werden.
- Notwendig ist eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsberufen und Versorgungsbereichen.
- Der vzbv begrüßt die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte als große Chance auf eine patientengerechtere Versorgung. Bei der Entwicklung müssen Verbraucher und Patienten stärker als bisher eingebunden und beteiligt werden.
- Die Anhebung des Festzuschusses zum Zahnersatz ist eine Entlastung für Verbraucher, die beim Zahnarzt zunehmend mit privaten Zuzahlungen konfrontiert sind. Weitere Entlastungen sind notwendig und der Verbraucherschutz muss in diesem Bereich gestärkt werden.
- Ein Online-Portal zur Hebammensuche ist gut – die Hebammenversorgung muss aber weiter gestärkt und der Zugang für Frauen und Familien erleichtert werden.
- Um die Arzneimittelversorgung mit Vor-Ort-Apotheken evaluieren zu können, ist eine aussagekräftige Datenbasis notwendig. Den entsprechenden Änderungsantrag begrüßt der vzbv ausdrücklich.
Sie finden die ausführlichen Stellungnahmen im Download-Bereich.
Beachten Sie bitte auch das Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zum Vorschlag, dass das Bundesgesundheitsministerium Mehrheitsgesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) werden soll.