- Europäisches Parlament beschließt Position zur Richtlinie über alternative Streitbeilegung (Schlichtung)
- vzbv bedauert Beschränkung der verpflichtenden Schlichtung auf Flugunternehmen
- Schlichtung sollte auch in weiteren Bereichen für Unternehmen verpflichtend sein
Das Europäische Parlament hat entschieden, die Teilnahme an Schlichtungsverfahren für Flugunternehmen europaweit verpflichtend zu machen. Das ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ein guter Schritt, jedoch sollte die Verpflichtung auf weitere Bereiche wie etwa Telekommunikation und Pauschalreise ausgeweitet werden.
„Alternative Streitbeilegung ist eine gute Sache für Verbraucher:innen: Konflikte mit Unternehmen können so ohne einen Gang vor Gericht gelöst werden – einfach, unbürokratisch und kostenfrei. In Deutschland gibt es bereits eine Verpflichtung zur Schlichtungsteilnahme für Flugunternehmen. Die über 38.000 Schlichtungsanträge im Bereich Flug allein im Jahr 2023 zeigen, dass Bedarf besteht. Das soll jetzt auch europaweit eingeführt werden“, sagt Meret Sophie Noll, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv.
„Eine europaweit verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren in weiteren Bereichen wie etwa Telekommunikation wird nicht eingeführt, hat das Europäische Parlament entschieden. Verbraucher:innen sollten sich aus Sicht des vzbv darauf verlassen können, dass in den Sektoren mit den höchsten Verbraucherbeschwerden auch tatsächlich ein Schlichtungsverfahren stattfindet und nicht von den Anbietern abgelehnt werden kann,“ so Noll.
Der vzbv fordert daher eine Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme auf weitere Bereiche, um die mangelnde Teilnahmebereitschaft der Unternehmen effektiv zu adressieren und appelliert an die Mitgliedstaaten, sich dafür einzusetzen.
Positiv ist aus Verbrauchersicht, dass sich das Europäische Parlament für einen Erhalt und Ausbau der Hinweispflichten entschieden hat. Verbraucher:innen müssen wissen, dass es eine Möglichkeit zur Schlichtung gibt. Die Information dazu muss ihnen prominent zur Verfügung stehen – und zwar dann, wenn sie sie brauchen. Eine Streichung der Pflicht, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte, wäre dem Ziel zuwidergelaufen, Schlichtung bekannter zu machen.
Schlichtungsstellen arbeiten neutral, unabhängig und einzelfallbezogen. Eine Marktüberwachungsrolle, bei der sich Schlichtungsstellen mit Fällen zu Greenwashing und Dark Patterns befassen, ist weder sinnvoll noch notwendig. Der vzbv begrüßt daher, dass das Parlament für den Anwendungsbereich der Richtlinie klare Vorgaben macht. Nur mit einem ausgeglichenen Gesamtgefüge von Verbraucherberatung, Schlichtung und sonstiger Rechtsdurchsetzung kann jede Komponente ihren vollen Beitrag zu einem hohen Verbraucherschutzniveau leisten.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im Herbst vergangenen Jahres einen Vorschlag für eine angepasste Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vorgelegt. Das Europäische Parlament hat mit der Abstimmung am 13. März 2024 seine Position festgelegt. Die Position des Rates steht noch aus.