Datum: 26.10.2017

Rückschritt bei Reform der Anlageberatung

vzbv fordert Korrektur bei Regelungen zu Provisionen

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Quelle: Minerva Studio - fotolia.com

  • vzbv hält neue Verordnung für EU-rechtswidrig
  • Filial- und Beraternetzwerk führt nicht per se zu besserer Beratung
  • vzbv fordert Provisionsverbot in der Anlageberatung bis zum Jahr 2023

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die am 23.10.2017 erlassene Verordnung zur Aufsicht über Wertpapiergeschäften (Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung - WpDVerOV). Die Verordnung schütze Finanzvertriebe vor schärferen EU-Regeln zu Provisionen. Der vzbv fordert, die Verordnung umgehend zu korrigieren. Bis zum Jahr 2023 sollten Provisionen in der Anlageberatung vollständig verboten werden.

„Durch die Verordnung wird das Provisionsgeschäft von Banken, Sparkassen und Finanzvertrieben geschützt. Vertriebe können ungehindert Provisionen annehmen, so lange sie genug Berater beschäftigen oder Filialen betreiben. Dass Beratung am Ende Verbrauchern dienen soll und nicht Banken und Sparkassen als Vertriebskanal, wird vergessen“ sagt Christian Ahlers, Referent Team Finanzmarkt beim vzbv.

Filial- oder Beraternetzwerk führt nicht zu besserer Beratung

Laut der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2, die durch das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) Ende März 2017 in Deutschland umgesetzt wurde, sind Provisionen in der Anlageberatung nur erlaubt, wenn sie offengelegt werden – und die Qualität der Beratung verbessern. In der neuen Verordnung setzt das Bundeministerium der Finanzen (BMF) darauf, dass ein breites Filial- und Beraternetzwerk eines Anbieters für sich schon ein Qualitätsmerkmal darstellt, ohne dass die Qualität der Beratung selbst nachgewiesen werden muss. „In unseren Augen ist die Regelung klar EU-rechtswidrig. Ein Filial- oder Beraternetzwerk kann nicht zu einer besseren Beratung im Einzelfall führen“, so Ahlers.

Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

 

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

Downloads

EU-Finanzmarktrichtlinie: Rechtskonforme Anwendung sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

EU-Finanzmarktrichtlinie: Rechtskonforme Anwendung sicherstellen | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für eine Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV)

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