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Datum: 30.09.2024

Pflegeversorgung absichern – Verbraucherrechte stärken

vzbv-Stellungnahme: Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz

Die Pflegesituation in Deutschland ist für viele Verbraucher:innen kritisch. Steigende Pflegekosten, bürokratische Antragsverfahren und insbesondere die fehlende Versorgungssicherheit belasten Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in seiner Stellungnahme zum Pflegekompetenzgesetz, die pflegerische Versorgung zu stärken.  

Yuri Arcurs - istock.com

Quelle: Yuri Arcurs - istock.com

Pflegende An- und Zugehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung. Damit ihnen die Pflege erleichtert wird, ist es zwingend notwendig, dass Betreuungs- und Entlastungsangebote entbürokratisiert und flexibilisiert werden. Der Referentenentwurf enthält dazu gute Ansätze, die aus Sicht des vzbv allerdings nicht weit genug gehen. Verbraucher:innen müssen besser abgesichert werden, wenn es zu einem Ausfall der pflegerischen Versorgung kommt. 

Der vzbv fordert unter anderem: 

  • Alternative Pflegunterstützungen anderer professioneller Leistungserbringer oder Personen ohne Qualifikation (zum Beispiel Angehörige, Nachbar:innen) müssen bei Versorgungsausfällen unbürokratisch erstattet werden.
  • Die im Referentenentwurf vorgesehenen Erleichterungen für Unterstützungsangebote im Alltag, wie beispielsweise Nachbarschaftshilfe, sind bundesweit einheitlich und verbindlich zu regeln. 
  • Es braucht eine leicht zugängliche und unabhängige Pflege(rechts)beratung. 
  • Die Maßgeblichen Organisationen wie der vzbv müssen verbindlicher Teil des geplanten Beirats der Pflegebevollmächtigen der Bundesregierung werden. 

 

Der vzbv gehört zu den vier maßgeblichen Patientenorganisationen, die auf Bundesebene die Interessen von Patient:innen in Deutschland vertreten. Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). 

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vzbv-Stellungnahme | Pflegekompetenzgesetz

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) | 30. September 2024

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