Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 13.10.2021

Mehr Transparenz für Fernwärme-Kund:innen

Neue Veröffentlichungspflichten für Energieversorger bringen mehr Verbraucherschutz

  • Erste wichtige Änderung der Fernwärme-Verordnung seit über 20 Jahren.
  • Fernwärmeversorger müssen ab sofort ihre Preise im Internet veröffentlichen.
  • Rechnungen enthalten künftig Angaben zum Energiemix und zu Treibhausgasemissionen. 
Frau neben Heizungsanlage im Gebäude

Quelle: creativefamily - Adobe Stock

Am 4. Oktober 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Verordnung veröffentlicht, die die Auskunftspflicht der Versorgungsunternehmen erweitert und eine Reihe wichtiger Neuerungen für Verbraucher:innen einführt, die mit Fernwärme heizen. Es handelt sich um die wichtigste Reform im Fernwärme-Sektor der letzten 20 Jahre.

„Die neuen Regeln bedeuten einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zu mehr Transparenz für Verbraucher:innen, die mit Fernwärme heizen. Darauf hat der vzbv lange hingearbeitet“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv. „Informationspflichten dieser Art sind bei Strom und Gas schon seit längerem selbstverständlich. Es gibt keinen Grund, warum sie bei Fernwärme fehlen. Allerdings reichen die neuen Vorgaben bei weitem nicht aus. So müssen zum Beispiel der Anschluss- und Benutzerzwang abgeschafft und die Vertragslaufzeiten deutlich verkürzt werden.“ 

Vor den Änderungen existierten für die Versorgungsunternehmen so gut wie keinerlei Vorgaben bei der Abrechnung. Dadurch war es für Fernwärme-Kund:innen oft schwer nachvollziehbar, wie die von ihnen gezahlten Abschläge zustande gekommen sind. Ab sofort sind die Versorgungsunternehmen dazu verpflichtet, im Internet ihre allgemeinen Versorgungsbedingungen in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen. Dazu zählen Angaben zu Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, aber auch eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten sowie Informationen zu den Netzverlusten.

Auf den Rechnungen müssen die Versorger zusätzlich den prozentualen Anteil der eingesetzten Energieträger und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen angeben. Auch ein Vergleich des eigenen Verbrauchs mit dem des Vorjahrs sowie mit dem eines normierten Durchschnittskunden müssen ab jetzt Teil der Fernwärme-Rechnung sein.

Alles zum Thema: Wärmenetze

Artikel (52)
Dokumente (21)
Netzanschluss beschleunigen

Netzanschluss beschleunigen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu einem Regelungsentwurf der Abteilung III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Beschleunigung von Netzanschlüssen

Ansehen
PDF | 170.5 KB
Preisobergrenzen bei Smart Metern stabil halten

Preisobergrenzen bei Smart Metern stabil halten

Beitrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zur Online-Konsultation zur Vorbereitung der Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach § 48 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) | Mai 2024

Ansehen
PDF | 280.19 KB
Netzentgeltregulierung verbraucherfreundlich weiterentwickeln | Stellungnahme des vzbv | März 2024

Netzentgeltregulierung verbraucherfreundlich weiterentwickeln | Stellungnahme des vzbv | März 2024

Stellungnahme des vzbv zu einem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur | März 2024

Ansehen
PDF | 269.34 KB
Transparenz der Energiemärkte wichtig

Transparenz der Energiemärkte wichtig

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt erstellten Fragebögen im Rahmen des Energie Monitorings 2024 | 14.  Februar 2023

Ansehen
PDF | 126.11 KB
Verteilnetzentgelte fairer verteilen

Verteilnetzentgelte fairer verteilen

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien | Januar 2024

Ansehen
PDF | 216.67 KB
Urteile (3)
Termine (2)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Thomas Engelke

Leiter Team Energie und Bauen

info@vzbv.de +49 30 25800-0