- Bundesfinanzministerium (BMF) stellt Bericht zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes vor.
- Der vzbv fordert, die Gewinnbeteiligung verbraucherfreundlich nachzubessern.
- vzbv begrüßt, dass Provisionen auch bei Restschuldversicherungen gedeckelt werden sollen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seinen Bericht zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vorgelegt und konkrete gesetzgeberische Maßnahmen vorgeschlagen. Mit dem Gesetz wurde 2014 ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um Lebensversicherer finanziell zu stabilisieren. Ausscheidende Versicherte können seitdem an Bewertungsreserven, also an nicht realisierten Gewinnen in geringerem Umfang beteiligt werden. Das BMF kommt zu dem Ergebnis, dass die damals eingeleiteten Maßnahmen greifen und schlägt ergänzende Regelungen vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Vorschläge als zu kurz gesprungen.
„Die bestehenden Probleme bei Lebensversicherungen sollen zwar angegangen werden, sie werden aber nicht konsequent gelöst”, so Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. So würde der vorgesehene Provisionsdeckel zwar die Kosten senken, aber nicht automatisch die Beratungsqualität verbessern.
Regelungen zu Bewertungsreserven nachbessern
Der Bericht des BMF fokussiert sich auf die finanzielle Stabilität von Lebensversicherern und kommt zu dem Schluss, dass Einschränkungen bei der Ausschüttung von Bewertungsreserven angemessen seien. „Versetzt man sich aber in die Lage eines ausscheidenden Versicherungskunden, wird schnell klar: gerecht geht es hier nicht zu“, so Mohn. Aus Sicht des vzbv sollten vorzeitig ausscheidende Kunden wieder besser beteiligt werden. Auf die Frage nach einer gerechten Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven gibt der Bericht keine Antwort.
Provisionen bei Restschuldversicherungen deckeln
“Um die Kosten für Verbraucher zu senken, ist es gut und richtig, Provisionen zu deckeln“, so Mohn. Hier komme es aber darauf an, wie der Deckel ausgestaltet wird und ob effektiv verhindert wird, dass Versicherer diesen umgehen können. Unabhängig davon betont der vzbv, dass sich durch einen Deckel die Beratungsqualität nicht verbessern wird. „Nur ein Provisionsverbot wird für einen Gleichschritt der Interessen von Verkäufer und Kunden sorgen“, so Mohn. „Wichtig ist ein einschneidender Provisionsdeckel bei der Restschuldversicherung. Provisionen von bis zu 70 Prozent auf den Versicherungsbeitrag sind wucherartige und erzeugen schlimme Auswüchse im Vertrieb.“ Dieser Missstand müsse abgestellt werden.
Ausschüttungssperre erweitern
Der Bericht verdeutlicht zudem, dass mehr als ein Drittel der Lebensversicherer die Ausschüttungssperre von Gewinnen dadurch umgingen, indem sie mit ihrer Konzernmutter Gewinnabführungsverträge unterhalten. Diese Lücke müsse aus Sicht des vzbv geschlossen werden. Bestünde beim Versicherer ein zusätzlicher Sicherheitsbedarf, dürften keine Gelder an die Eigentümer fließen – weder an die Aktionäre noch an den Mutterkonzern.