Seit der Einführung der neuen Form der Sammelklage (Abhilfeklage) im Oktober 2023 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband fünf Anbieter mit diesem Instrument verklagt. Die Sammelklage gegen Hansewerk Natur wird der vzbv künftig als Musterfeststellungsklage und nicht mehr als Abhilfeklage weiterführen, um Verbraucherrecht durchzusetzen.
Mit der Maßnahme will der vzbv sicherstellen, dass Ansprüche von Verbraucher:innen nicht verjähren. Denn das noch relativ neue Gesetz zur Abhilfeklage hemmt die Verjährung von Ansprüchen erst für die Zeit nach Inkrafttreten der Regelung, also ab 13. Oktober 2023. Verbraucheransprüche aus dem Zeitraum davor könnten verjähren, bevor die Klage gegen Hansewerk Natur beispielsweise mit einem rechtskräftigen Urteil beendet wird.
Bei der Klage gegen den Fernwärmeanbieter geht es um aus vzbv-Sicht unrechtmäßige massive Preissteigerungen, insbesondere in den Jahren 2021 und 2022. Umso wichtiger ist hier eine Verjährungshemmung, die durch eine Musterfeststellungsklage gewährleistet ist. Denn Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Ansprüche für angemeldete Verbraucher:innen verjähren nicht
Die Verjährungsregelung zur Abhilfeklage war bereits im Jahr 2023 bekannt. Daher verknüpfte der vzbv seine Abhilfeklage gegen Hansewerk Natur mit einer parallel eingereichten Musterfeststellungsklage (MFK). Bei einer MFK wird die Verjährung auch für mögliche Ansprüche aus den Jahren 2021 und 2022 für Betroffene gehemmt, die sich ins Klageregister eingetragen haben.
Diese Verknüpfung von Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage könnte unter Umständen aber nicht bis zum Ende des Verfahrens bestand haben, wie eine aktuelle Einschätzung des vzbv ergab. Unter bestimmten Umständen könnten bei der Abhilfeklage Ansprüche für Verbraucher:innen verjähren, zum Beispiel wenn zur Musterfeststellungsklage geurteilt würde und die Abhilfeklage weiterliefe. Dieses Szenario ist nicht auszuschließen. Deshalb geht der vzbv den sicheren Weg und führt das Verfahren gegen Hansewerk Natur ausschließlich als Musterfeststellungsklage weiter.
Was heißt dieser Schritt für Verbraucher:innen?
Die Sammelklage gegen Hansewerk Natur läuft weiter. Wer sich als Betroffene:r bereits ins Klageregister eingetragen hat, bleibt eingetragen. Der vzbv wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass betroffene Verbraucher:innen Rückzahlungen erhalten. Für Verbraucher:innen geht es um viel Geld, häufig um Tausende Euro.
Sofern am Ende einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage gegen Hansewerk Natur keine Regelung zu einer Rückzahlung von Geldbeträgen stehen sollte, müssen Verbraucher:innen möglicherweise selbst aktiv werden. Sie müssten dann noch einmal vor Gericht gehen, um das Geld zurückzubekommen.
Bei vergangenen Musterfeststellungsklagen des vzbv konnte in aller Regel jedoch vermieden werden, dass Verbraucher:innen noch einmal selbst klagen müssen. Dies war möglich, weil mit den Unternehmen entweder entsprechende Einigungen erzielt wurden, oder die Unternehmen aufgrund des Urteils erstattet haben.