Am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) gebilligt, das eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zum 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte vorsieht. Die gesetzlich Versicherten sollen über diese Änderung nicht – wie bisher üblich – persönlich per Brief informiert werden. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde auf den Weg gebracht, um die Milliardendefizite in der GKV zu beheben. Einsparungen in der GKV sind das übergeordnete Ziel des Gesetzes. Vorgesehen sind aber auch Erhöhungen der Zusatzbeitragssätze durch die Krankenkassen.
Regulär müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder darüber per Papierbrief informieren. Nicht jedoch in diesem Fall: Um Kosten in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe zu sparen und ihr Sparziel nicht zu konterkarieren, hat die Koalition beschlossen, dass eine Information per Mitgliederzeitschrift oder übers Internet im ersten Halbjahr 2023 ausreichen soll.
Angesichts der aktuellen Preiskrise bedeuten Beitragserhöhungen eine zusätzliche Belastung für die Menschen. Und sehr bedenklich wäre es, würden die betroffenen Versicherten wegen des ausbleibenden Informationsschreibens ihr Sonderkündigungsrecht verpassen.
Der vzbv hat in seiner Stellungnahme zum (inzwischen verabschiedeten) Gesetz die geplanten Beitragserhöhungen kritisiert und an die Bundesregierung appelliert, auf eine Mehrbelastung der Beitragszahlenden zu verzichten. Die fehlenden Gelder hätten über andere Maßnahmen generiert werden können, insbesondere durch einen höheren Steuerzuschuss. Die Politik hat sich anders entschieden und spart nun ausgerechnet an der Transparenz für die Versicherten - und macht es dadurch noch schlimmer. Denn wir brauchen mehr Transparenz im Gesundheitswesen, nicht weniger.