Frau Jungbluth, die Bundesregierung verlängert den Innovationsbonus für Elektro- und Hybridautos bis Ende des Jahres 2022. Weitere Förderungen stehen zum 1. Januar 2022 an. Welchen Beitrag können diese Maßnahmen für die Mobilitätswende leisten?
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind für die Energiewende im Verkehr zentral und ein Baustein für den Klimaschutz. Es ist daher wichtig und richtig, dass der Staat den Umstieg vom Verbrenner zum E-Auto finanziell anreizt.
Welche Förderungen können Besitzer:innen von E-Autos erwarten?
Besitzerinnen und Besitzer profitieren neben der Kaufprämie für E-Autos von weiteren Förderungen, zum Beispiel der Befreiung von der Kfz-Steuer, einer geringeren Dienstwagenbesteuerung, dem steuerfreien Laden beim Arbeitgeber und bald sicherlich wieder der Förderung des Kaufs einer privaten Ladestation, den Wallboxen.
Ab 1. Januar 2022 kommt eine weitere Förderung hinzu. Besitzerinnen und Besitzer eines reinen Batterieautos können sich dann eingesparte CO2-Emissionen durch die Treibhausgasquote (THG-Quote) bei Kraftstoffproduzierenden gutschreiben lassen. Damit sind Zuschüsse von derzeit bis zu circa 350 Euro jährlich möglich. Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren und die geforderte CO2-Reduktion nicht selber erfüllen können, können so Strafzahlungen entgehen.
Wie bewertet der vzbv diese Maßnahmen?
Was bei diesen Maßnahmen fehlt ist die soziale Gerechtigkeit und das Bekenntnis, weitere ökologische Optionen in die Förderung einzuschließen. Der neue Bundesverkehrsminister Volker Wissing muss bei der Verkehrswende alle Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick behalten.
Was meinen Sie konkret?
Bisher profitieren vorrangig einkommensstarke Bevölkerungsschichten von Maßnahmen, die den Umstieg auf nachhaltige Mobilität erleichtern sollen. Menschen, die sich keinen elektrisch betriebenen Neuwagen leisten können kommen zu kurz.
Damit die Unterstützung da ankommt, wo sie gebraucht wird, sollte die Kaufprämie für E-Autos an ein maximales Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro gekoppelt werden. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass nur Fahrzeuge gefördert werden, die einen Basislistenpreis von unter 40.000 Euro haben. Plug-In-Hybride sollten schon früher, ab Beginn des Jahres 2023, nur dann eine Förderung erhalten, wenn die elektrische Mindestreichweite 80 Kilometer beträgt. Spätestens ab Ende des Jahres 2025 hat die Kaufförderung für E-Autos aus Verbrauchersicht auszulaufen. Dann müssen die Hersteller für attraktive Preise sorgen.
Wie kann der Autokauf ökologischer werden?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Kauf eines neuen Autos eine wichtige finanzielle Entscheidung, die sich lange auf den Geldbeutel auswirkt. Deshalb muss die Politik beim Autokauf ansetzen. Eine Stellschraube für einen sozialgerechten Klimaschutz beim Autokauf bietet die Reform des Abgaben- und Steuersystems für Kraftfahrzeuge: Die Kfz-Steuer sollte sich stärker auf Gewicht und CO2-Ausstoß der Fahrzeuge beziehen. Zudem könnte die Kfz-Steuer im ersten Jahr analog zu einer Zulassungssteuer erhöht werden. Das wäre ein starker Anreiz, kleinere und effizientere Autos zu kaufen. Leider konnte sich die Ampel-Koalition nicht verständigen, diese Stellschraube anzugehen. Da sollte nachgeschärft werden.
Welche Herausforderungen sieht der vzbv für den Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos?
Für einen funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt für E-Fahrzeuge, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass die Batterien möglichst lange haltbar sind. Schließlich sind Batterien das zumeist teuerste und aus Umweltsicht relevanteste Bauteil der E-Fahrzeuge.
Besonders beim Kauf eines gebrauchten Stromers benötigen Käuferinnen und Käufer daher Zugang zu Informationen über den Gesundheitszustand der Batterie. Sie müssen sich auf objektive und vergleichbare Angaben zum Zustand von Fahrzeugbatterien verlassen können. Entsprechende Vorgaben sind auf nationaler und europäischer Ebene, wie der europäischen Batterien-Verordnung, festzuschreiben.
Welche Möglichkeiten gibt es abseits vom Auto?
Verbraucherinnen und Verbraucher, die öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad nutzen, gehen bei vielen Fördermaßnahmen der Bundesregierung leer aus. Statt immer neue Anreize für den Kauf beziehungsweise die Nutzung eines Autos zu schaffen, sollten Menschen profitieren, die mit Bussen, Bahnen, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Schließlich verursachen sie deutlich weniger CO2 als ein E-Auto.
Deshalb fordern wir, dass die Regierung die eingangs erwähnte THG-Quote auf weitere elektrische Fahrzeuge ausweitet. Zum Beispiel Pedelecs oder E-Scooter. Auch Nutzerinnen und Nutzer eines Jahresabos im öffentlichen Personennahverkehr sollten von der THG-Quote profitieren: Sie sollten einen Bonus erhalten, wenn in ihrem Nahverkehrsunternehmen Fahrzeuge eingesetzt werden, für die die THG-Quote geltend gemacht wird. Darüber hinaus schlägt der vzbv eine Prämie für Haushalte vor, die sich bewusst entscheiden, das eigene Auto abzuschaffen und auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen.