- Elektrofahrzeuge sollten Strom möglichst effizient nutzen, damit der Verkehrssektor nicht zum Stromfresser wird
- Effizienzvorgaben für E-Fahrzeuge als Anreiz für Hersteller, kleine, leichtere und sparsamere Fahrzeuge zu entwickeln
- vzbv: Europäischer Gesetzgeber sollte kurzfristig Effizienzvorgaben für batteriebetriebene Fahrzeuge etabliert, unabhängig vom Fahrzeuggewicht
Große Elektro-SUVs verbrauchen mehr Strom als kleine Elektrofahrzeuge. Sie sind daher oft weniger effizient. Aktuell wird diese Diskrepanz in der Bewertung der Fahrzeuge nicht beachtet. Um die Entwicklung von Elektrofahrzeugen mit geringem Verbrauch und hoher Reichweite zu fördern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) daher Effizienzvorgaben für E-Autos. Das würde Hersteller dazu bewegen, neue Technologien zu entwickeln und den Energieverbrauch ihrer Elektrofahrzeuge zu reduzieren. Das senkt die Betriebskosten für Verbraucher:innen und verbessert den Nutzungskomfort.
„Damit Elektroautos umweltfreundlich, wirtschaftlich und alltagstauglich sind, müssen sie den geladenen Strom effizient einsetzen. Bisher fehlt vielen Automobilherstellern der Anreiz, kleine, leichte und damit effizientere Elektrofahrzeuge herzustellen. EU-weite Effizienzvorgaben, für deren Überschreiten die Hersteller bestraft werden, wären ein solcher Anreiz“, sagt Daniel Weber, Referent im Team Mobilität und Reisen des vzbv. „Effizientere E-Fahrzeuge kämen Verbraucher:innen und der Umwelt zu Gute: durch eine höhere Reichweite und geringeren Kosten.“
Kurzfristig fordert der vzbv, dass der europäische Gesetzgeber Effizienzvorgaben für batteriebetriebene Fahrzeuge etabliert, unabhängig vom Fahrzeuggewicht. Hersteller, die den durchschnittlichen Grenzwert von 16 kWh/100 km überschreiten, sollten ab dem Jahr 2030 bestraft werden. Mittelfristig fordert der vzbv eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse für alle Fahrzeuge, die von der Rohstoffgewinnung für die Batterieherstellung über die Produktion des Fahrzeugs, seine Nutzung, Wartung bis zur Entsorgung oder Wiederverwertung betrachtet. Zusätzlich müssen Automobilhersteller verpflichtet werden, ab 1. Juni 2026 die CO2-Emissionsdaten neuer Fahrzeuge über deren gesamten Lebenszyklus an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Im Jahr 2023 wurde auf europäischer Ebene entschieden, dass ab dem 1. Januar 2035 Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit fossil betriebenen Verbrennungsmotoren nicht mehr neu zugelassen werden. Diese neue Regelung wurde in der Verordnung (EU) 2023/851 gesetzlich verankert. Dabei wurden jedoch keine geeignete Bewertungsmethode für emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt, die Effizienzunterschiede zwischen den Fahrzeugen korrekt abbildet. Große und schwere Elektro-SUVs und kleine Elektrofahrzeuge werden gleichermaßen behandelt, obwohl ihre Energieeffizienz stark variiert. Der erhebliche Unterschied im Energieverbrauch zwischen diesen Fahrzeugkategorien wird nicht berücksichtigt.