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Datum: 17.07.2024

Digitale Zivilklagen können Zugang zum Recht erleichtern

vzbv veröffentlicht Positionspapier zum Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

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Quelle: inkje - photocase.com

Das Bundesministerium der Justiz will Zivilverfahren digitalisieren. Es soll bald möglich sein, Klagen auf Zahlung von Geld online einzureichen und das Verfahren digital zu führen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist das ein hilfreicher Baustein für Verbraucher:innen, um ihnen den Zugang zum Recht zu erleichtern. Aber: Klagen sollten nur vor Gericht landen, wenn nötig. Wichtig ist daher, auf bestehende andere Optionen wie Schlichtung und laufende Sammelklagen hinzuweisen.

„Ein niedrigschwelliges und sicheres Online-Verfahren kann den Zugang zur Justiz für Verbraucher:innen verbessern. Klagen sind aber nicht risikolos, besonders ohne anwaltliche Unterstützung“, sagt Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im vzbv. „Es ist daher wichtig, dass Verbraucher:innen bei jedem Schritt unterstützt werden. Oft wissen sie auch gar nicht, über welchen Weg sie am besten ihre Rechte durchsetzen können. Daher sind verständliche Informationen wichtig. Dazu gehören auch deutlich wahrnehmbare Hinweise auf andere Möglichkeiten, wie Schlichtungsstellen und Sammelklagen.“

Der vzbv fordert:

  • Damit der Online-Prozess akzeptiert wird, muss er bedienerfreundlich ausgestaltet werden – auch für mobile Endgeräte.
  • Die Evaluierung des Online-Verfahrens sollte durch einen regelmäßigen Austausch in Form eines Runden Tisches zusammen mit Verbraucherverbänden und beteiligten Berufsgruppen (Rechtspfleger:innen, Richter:innen, Rechtsanwält:innen etc.) begleitet werden.
  • Um das Online-Gerichtsverfahren für Verbraucher:innen attraktiver zu machen, sollten die Gerichtsgebühren niedriger angesetzt werden als beim Regelverfahren vor Gericht.

Weitere Forderungen im Positionspapier „Zeitgemäße Justiz für Verbraucher:innen“

 

Zeitgemäße Justiz für Verbraucher:innen

Zeitgemäße Justiz für Verbraucher:innen

Stellungnahme des vzbv | Juli 2024

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