- Deutschlandticket muss gleichen Stellenwert haben wie eine ÖPNV-Monatskarte.
- vzbv fordert Entschädigung bei Zugverspätungen schon ab 30 Minuten.
- Stellungnahme des vzbv anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags zur EU-Bahngastrechteverordnung.
Dem Deutschlandticket droht ein Attraktivitätsverlust. Denn mit der nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung plant die Bundesregierung, dass Ticket-Besitzer:innen bei mehr als 20 Minuten Verspätung nicht kostenfrei auf andere Züge ausweichen können, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert dieses Vorhaben zur Überarbeitung der Bahngastrechte in einer Stellungnahme scharf.
„Die geplante Änderung hebelt Fahrgastrechte beim Deutschlandticket aus und macht Ticket-Besitzer:innen zu Fahrgästen zweiter Klasse im Nahverkehr. Das schreckt potentielle Kaufer:innen des Tickets ab. Es widerspricht auch dem Ziel, mehr Menschen für Bus und Bahn zu gewinnen. Damit wird nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern auch dem Klima ein Bärendienst erwiesen“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.
Hintergrund ist, dass laut Entwurf der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) das neue Nahverkehrsabo als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt eingestuft werden soll. Somit würde ein kostenfreier Umstieg auf andere Züge, also auch auf ICE- oder IC-Züge, bei Verspätungen ab 20 Minuten für Bahnreisende mit Deutschlandticket entfallen.
Entschädigungszahlungen von Eisenbahnunternehmen sollten aus Sicht des vzbv generell bei Verspätungen ab 30 Minuten fällig werden und nicht wie bisher erst ab 60 Minuten. Das erhöht zum einen den Anreiz für Eisenbahnunternehmen, pünktlicher zu sein. Zum anderen sorgt das auch für mehr Zufriedenheit bei verspätungsgeplagten Bahnreisenden.
Viele Regelungen, leider auch zum Nachteil der Bahnkund:innen, wurden zwar bereits im Vorfeld auf EU-Ebene beschlossen. Dazu zählt unter anderem die Einführung einer Klausel zu höherer Gewalt, die Eisenbahnunternehmen unter bestimmten Umständen von Entschädigungsansprüchen ihrer Kunden befreit. Die Mitgliedstaaten haben aber Spielraum bei der nationalen Umsetzung.
„Die Entwürfe zur Überarbeitung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der EVO bleiben hinter dem zurück, was notwendig wäre, um die Rechte der Bahnreisenden zu verbessern und die Bahn als Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen der Regierung eine klare Absage erteilen“, so Jungbluth.