- Sechs Jahre nach Einführung: DSGVO weiterhin großer Gewinn für Verbraucherschutz
- 70 Prozent der Verbraucher:innen gegen Profilbildung zu Werbezwecken
- vzbv: Lücken bei Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken endlich schließen
Täglich müssen Verbraucher:innen im Internet und in Apps entscheiden, ob und wie ihre Daten gesammelt, zusammengeführt und für Werbung verwendet werden dürfen. Doch die technischen Hintergründe sind komplex und der Online-Werbemarkt so intransparent, dass eine informierte Entscheidung kaum möglich ist. Seit sechs Jahren ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein wichtiger Baustein, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken. Doch noch immer gibt es Regelungslücken – zum Nachteil von Verbraucher:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu verbieten.
„Die DSGVO ist und bleibt ein großer Gewinn für Verbraucher:innen. Aber die jetzigen Regelungen reichen nicht. Tracking und Profilbildung gehören verboten. Die Menschen wollen nicht, dass sie permanent getrackt und ihre Daten zu Profilen zusammengefügt werden, um ihre Schwächen auszunutzen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
„Aber statt die Regelungslücken zu schließen, diskutiert die EU seit sieben Jahren ergebnislos über eine ePrivacy-Verordnung. Es braucht jetzt einen Neuanfang. Die kommende Europäische Kommission sollte den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt stellen und Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken endlich verbieten. Menschen müssen sich auch digital bewegen können, ohne unter ständiger Beobachtung zu stehen.“
Vielen Verbraucher:innen ist personalisierte Werbung nicht geheuer. Eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt: Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass Unternehmen Daten grundsätzlich nicht zu Profilen zusammenfassen dürften, um personalisierte Werbung zu erstellen. Knapp neun von zehn Verbraucher:innen (89 Prozent) geben an, dass Unternehmen persönliche Daten nur nutzen dürften, wenn die Nutzer:innen den Zweck kennen.
„Das Missbrauchspotential personalisierter Werbung ist gewaltig und kann von der Manipulation von Kaufentscheidungen bis hin zu Diskriminierung reichen“, sagt Pop. „Menschen werden von Werbeunternehmen nach ihren persönlichen Vorlieben und Schwächen kategorisiert, um sie auf dieser Basis zu beeinflussen. Das muss aufhören.“
Werbeunternehmen kategorisieren Verbraucher:innen beispielsweise nach Schlagworten wie etwa „Marlboro“, „Abnehmen“, „Fragile Senioren“, „Spekulative Geldanlage“, „Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit – am höchsten“ oder „Kasino und Glücksspiel“. Auf dieser Basis wird Verbraucher:innen Werbung angezeigt, die auf ihre individuellen Verhaltensweisen und teilweise gezielt auf ihre Schwächen zugeschnitten ist. Das gefährdet den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, ermöglicht Manipulation und begünstigt Diskriminierung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat insgesamt 24 verbraucherpolitische Forderungen für die kommende europäische Legislaturperiode aufgestellt: www.europa-kann-mehr.de
Repräsentative telefonische Umfrage (11.03. bis 28.03.2024) von forsa im Auftrag des vzbv. Basis: 1.500 Personen ab 14 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.