Dieser Schattenbericht zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 von den Staats- und Regierungschefs aller UN-Staaten verabschiedet wurde, kommentiert die Chancen zur Einhaltung der siebzehn Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals).
Ein Ziel (SDG 12) lautet „nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“. Dafür brauche es aber deutlich mehr Anstrengungen: „Die Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen schaffen und die wichtigsten Akteure auf dem Markt – Hersteller und Handel – in die Verantwortung nehmen. Staatliche Mindestkriterien für eine sozial- und ökologisch verantwortliche Produktion sind notwendig. Nur so können sich Verbraucher und Produzenten am Markt orientieren“, so die Nachhaltigkeitsexpertin des vzbv, Kathrin Krause.
Der vzbv setzt sich für eine gerechte und nachhaltige Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ein, in der die Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher im Mittelpunkt stehen. „Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind für den vzbv wichtig. Auf dem Weg zu einer sozial-ökologischen Transformation wird der vzbv die Verbraucherinteressen vertreten. Wir werden Verbraucher darüber informieren, welche Änderungen sich im Verbraucheralltag durch die Umsetzung der Ziele ergeben“, so Krause. „Dabei wird es auch Konflikte geben, die nur gemeinsam mit Politik und Wirtschaft gelöst werden können. Das starke Netzwerk aus Landes-Verbraucherzentralen und unseren Mitgliedsorganisationen unterstützt uns dabei.“
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung bilden sich auch in den konkreten Forderungen des vzbv ab: kostengerechte Energiewende, nachhaltiger Konsum, bezahlbare Gesundheitsversorgung, nachhaltige Verkehrspolitik und eine starke Rechtsdurchsetzung. Präventiver Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit sind zwei Seiten einer Medaille.